Überwachung von Mindestlöhnen
Mindestlohn: Kein Verbandsklagerecht - Deutsches Rechtsschutzsystem durch den Grundsatz des Individualrechtsschutzes
Hinweise zu nicht gezahlten Mindestlöhnen würden sich regelmäßig nicht von Hinweisen zu anderen Formen von Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung unterscheiden
(17.02.15) - Die Deutsche Bundesregierung plant nicht, ein Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen einzuführen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/3824) auf eine Kleine Anfrage (18/3637) der Fraktion Die Linke. Sie begründet dies damit, dass das deutsche Rechtsschutzsystem durch den Grundsatz des Individualrechtsschutzes geprägt sei.
Aus der Antwort geht weiter hervor, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) die Zahl der Meldungen über nicht gezahlte Mindestlöhne nicht separat erhebt. Hinweise zu nicht gezahlten Mindestlöhnen würden sich regelmäßig nicht von Hinweisen zu anderen Formen von Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung unterscheiden, schreibt die Bundesregierung.
Über die Mindestlohn-Hotline der Bundesregierung wurden vom 1. Bis 14. Januar 2015 insgesamt 5.325 Informations- und Beratungsgespräche geführt, im Dezember waren es nach Angaben der Regierung 6.586 Gespräche. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
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Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.
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Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
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