Überwachung von Mindestlöhnen


Mindestlohn: Kein Verbandsklagerecht - Deutsches Rechtsschutzsystem durch den Grundsatz des Individualrechtsschutzes
Hinweise zu nicht gezahlten Mindestlöhnen würden sich regelmäßig nicht von Hinweisen zu anderen Formen von Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung unterscheiden

(17.02.15) - Die Deutsche Bundesregierung plant nicht, ein Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen einzuführen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/3824) auf eine Kleine Anfrage (18/3637) der Fraktion Die Linke. Sie begründet dies damit, dass das deutsche Rechtsschutzsystem durch den Grundsatz des Individualrechtsschutzes geprägt sei.

Aus der Antwort geht weiter hervor, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) die Zahl der Meldungen über nicht gezahlte Mindestlöhne nicht separat erhebt. Hinweise zu nicht gezahlten Mindestlöhnen würden sich regelmäßig nicht von Hinweisen zu anderen Formen von Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung unterscheiden, schreibt die Bundesregierung.

Über die Mindestlohn-Hotline der Bundesregierung wurden vom 1. Bis 14. Januar 2015 insgesamt 5.325 Informations- und Beratungsgespräche geführt, im Dezember waren es nach Angaben der Regierung 6.586 Gespräche. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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