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Einheitliche Sanktionen für Online-Plattformen


Bessere Zusammenarbeit nationaler Finanzbehörden bei Online-Handel-Besteuerung
Steuerbehörden sollen schneller Informationen austauschen können - Online-Handelsplattformen , die nicht aus der EU stammen, müssen sich in dem EU-Mitgliedsstaat registrieren, in dem sie vorrangig tätig sind - Die Abgeordneten fordern Nachbesserungen an einen Gesetzesentwurf zur besseren Nachverfolgung und Besteuerung von Online-Verkäufen



Die vom deutschen Berichterstatter Sven Giegold (Grüne/EFA) betreuten Änderungsvorschläge zu einem Gesetzentwurf der EU-Kommission sollen digitale Plattformen verpflichten, anzugeben wie viel die Verkäufer von Waren und Dienstleistungen auf ihren Webseiten jeweils verdienen. Die Finanzbehörden der EU-Staaten sollten diese Informationen dann verpflichtend miteinander teilen. Der Bericht wurde mit 568 Ja-Stimmen bei 63 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen angenommen.

Registrierungspflicht und Strafen für Anbieter von außerhalb der EU
Online-Plattformen aus Nicht-EU-Staaten sollen verpflichtet werden, sich in einem Mitgliedstaat zu registrieren und dort ihre Aktivitäten zu melden. Im gewählten EU-Staat müssen wesentliche wirtschaftliche Aktivitäten der Online-Plattform stattfinden. Plattformen sollen jedoch EU-weit einheitlich für Meldeverstöße bestraft werden.

Schnellerer Austausch von Informationen
Eine Steuerbehörde, die um Informationen über ein Unternehmen gebeten wurde, soll nicht mehr innerhalb von sechs, sondern von drei Monaten antworten müssen. Bis Ende 2022 soll die Kommission einen Bericht vorlegen, in dem die Umsetzung dieses Verfahrens und die Qualität des Informationsaustausch in jedem EU-Staat bewertet wird.

Umfang des automatischen und obligatorischen Informationsaustauschs
Steuerbehörden sollen Behörden anderer Mitgliedsstaates nicht nur die ihnen vorliegenden Informationen übermitteln, sondern auch angeforderte Informationen, die mit vertretbarem Aufwand gesammelt werden könnten.

Ab dem 1. Januar 2022 sollten nationale Behörden keine neuen bilateralen oder multilateralen Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung mit Drittstaaten vereinbaren, die nicht gegenüber den Steuerbehörden der anderen Mitgliedsstaaten offengelegt werden dürfen.

Sven Giegold (Grüne, DE): "Mit der Ausweitung der Richtlinie auf digitale Plattformen wird ein Schlupfloch geschlossen, aber andere bleiben noch immer weit offen. Der Informationsaustausch wird erst dann effektiv sein, wenn alle Arten von Einkommen und Vermögen konsequent in diese Richtlinie aufgenommen werden. Leider hat der Rat seine Position bereits beschlossen, ohne die Vorschläge des Europäischen Parlaments abzuwarten. Der Rat hat beschlossen, die Umsetzung der Verbesserungen um ein Jahr auf Januar 2023 zu verschieben. Das ist unverantwortlich. In dieser Krise darf nicht auf dringend benötigte Steuereinnahmen verzichtet werden. Die EU-Kommission muss ihre Verantwortung in einer Zeit wachsender Haushaltslöcher ernst nehmen und die Richtlinie umfassend überarbeiten." (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.03.21
Newsletterlauf: 20.05.21


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