Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Richtlinie über transparente Arbeitsbedingungen


Soziales Europa: Arbeitnehmerrechte werden ausgeweitet und an die neue Arbeitswelt angepasst
Transparentere und verlässlichere Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU



Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie stärkt und aktualisiert die Rechte der 182 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU und verbessert ihren Schutz.

Mit den neuen Vorschriften erhalten die Arbeitskräfte ein Recht auf mehr Vorhersehbarkeit bei ihren Arbeitsbedingungen; dies betrifft beispielsweise Arbeitsaufträge und Arbeitszeiten. Zudem haben sie einen Anspruch darauf, ausführlicher über wesentliche Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses, den Arbeitsort und die Entlohnung informiert zu werden. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung eines starken sozialen Europas und trägt dazu bei, die europäische Säule sozialer Rechte für die Menschen in der gesamten EU greifbar zu machen.

Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, sagte: "Mit der Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen hat die EU direkt auf den schnellen Wandel unserer Arbeitsmärkte reagiert. Die Menschen erhalten ein Recht auf vollständigere Informationen über die Bedingungen ihres Beschäftigungsverhältnisses und auf mehr Vorhersehbarkeit im täglichen Leben. Die neuen Vorschriften gewährleisten hochwertige Arbeitsplätze, schaffen mehr Stabilität für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ermöglichen es ihnen, ihren Alltag besser zu planen."

Mit der Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU einen Anspruch auf Folgendes:

>> ausführlichere Unterrichtung über wesentliche Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses, frühzeitig und in schriftlicher Form

>> Höchstdauer für die Probezeit zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

>> Möglichkeit zur Aufnahme einer Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber; jegliche Einschränkung dieses Rechts muss aus objektiven Gründen gerechtfertigt sein

>> Unterrichtung über die Arbeitsplanung mit angemessenem Vorlauf, insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen schwer vorhersehbaren Arbeitszeitplan haben oder auf Abruf arbeiten

>> wirksame Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von Null-Stunden-Verträgen

>> schriftliche Antwort auf Ersuchen um Übergang zu einer Beschäftigungsform mit sichereren Arbeitsbedingungen

>> kostenlose obligatorische Fortbildung zu den auszuführenden Aufgaben, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine solche Fortbildung anzubieten

Somit erhalten jetzt weitere 2 bis 3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in prekären oder atypischen Beschäftigungsverhältnissen (z. B. mit Teilzeit-, Zeitarbeits- und Abrufverträgen) ein Recht darauf, über ihre Beschäftigungsbedingungen informiert zu werden. Zudem verbessert sich ihr Schutz, beispielsweise durch das Recht auf größere Vorhersehbarkeit bei ihrer Arbeitszeit. Gleichzeitig ermöglicht die Richtlinie weiterhin Flexibilität bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern gleichermaßen zugute kommt.

Für Arbeitgeber bestehen weitere Vorteile der Richtlinie darin, dass der Schutz der Arbeitskräfte an die neuesten Entwicklungen auf den Arbeitsmärkten angepasst wird, dass administrative Hindernisse abgebaut werden (etwa durch die Möglichkeit der elektronischen Bereitstellung von Informationen) und dass für alle Arbeitgeber in der EU gleiche Rahmenbedingungen gelten, sodass ein fairer Wettbewerb auf Grundlage eines gemeinsamen Mindestniveaus der Arbeitnehmerrechte möglich ist.

Nächste Schritte
Die Mitgliedstaaten hatten Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Als Nächstes wird die Kommission prüfen, ob die von den einzelnen Mitgliedstaaten mitgeteilten nationalen Maßnahmen vollständig sind und der Richtlinie entsprechen, und erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen.

Hintergrund
In der europäischen Säule sozialer Rechte sind "sichere und anpassungsfähige Beschäftigung" und "Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz" als wesentliche Grundsätze für faire Arbeitsbedingungen festgeschrieben. Gemäß der Säule haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, zu Beginn ihrer Beschäftigung schriftlich über ihre aus dem Beschäftigungsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten informiert zu werden, auch in der Probezeit.

Die neue Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen ersetzt die Richtlinie über schriftliche Erklärungen aus dem Jahr 1991 (91/533/EWG), mit der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erstmals ein Anspruch auf schriftliche Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses eingeräumt wurde.

Auf den Meilenstein folgt morgen eine weitere wichtige Errungenschaft im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte: Die 2019 verabschiedeten EU-weiten Vorschriften zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige müssen bis zum 2. August 2022 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 26.09.22
Newsletterlauf: 22.11.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen