Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung
Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung
Empirische Analyse der Angaben zur Abschlussprüfung
Sean Needham, Björn Schildhauer, Prof. Dr. Stefan Müller
Vor dem Hintergrund spektakulärer Betrugsfälle und Missmanagements seitens der Unternehmensleitung wird zunehmend auch die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats kritisch hinterfragt. Die Transparenz hinsichtlich der Überwachungstätigkeit der Aufsichtsräte soll der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gewährleisten. Nachdem in Ausgabe 02/2022 bereits die Darstellung der Sitzungspräsenz und die Ausschussarbeit im Aufsichtsrat analysiert wurden, werden im vorliegenden Beitrag die Angaben zur Abschlussprüfung im Bericht des Aufsichtsrats einer repräsentativen Auswahl von börsennotierten Unternehmen mit Sitz in Deutschland empirisch untersucht. Auf Grundlage der er arbeiteten Erkenntnisse werden im Anschluss Vorschläge zur besseren Darstellung der Angaben zur Abschlussprüfung formuliert.
Um zu gewährleisten, dass der (Konzern-)Abschluss nebst (Konzern-)Lagebericht nur verlässliche sowie wahrheitsgemäße Informationen beinhaltet, sind diese Berichte sowohl vom Aufsichtsrat (sofern dieser von der Gesellschaft errichtet wurde) als auch vom gesetzlichen Abschlussprüfer zu prüfen. Demzufolge sind entsprechend § 171 Abs. 2 AktG die Angaben zur Prüfung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses integrale Bestandteile der Berichterstattung durch den Aufsichtsrat an die Hauptversammlung. Währenddessen sind die Publizitätsgüte sowie die Reichweite des Berichts des Aufsichtsrats generell umstritten, wobei seit Beginn des aktuellen Jahrtausends eine Tendenz zu fortwährend detaillierten Berichten durch den Aufsichtsrat ersichtlich ist.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2022; Seite 124 bis 128) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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EFRAG Implementation Guidances
Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.
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Änderungen der IFRS
Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden
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Steuern im ESG-Rating
ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.
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Frauen in Geschäftsleitungen
Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.
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Umsetzung der CSRD in das HGB
Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.
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Berichtsgrenzen nach ESRS
Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.
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Konnektivität in den ESRS
Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.
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Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten
Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.
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Berichtspflichten nach dem LkSG
Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.
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Messung des M&A-Erfolgs
Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.