Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

EuroSOX ist nicht SOX


Anscheinend steht es definitiv fest: Die EU wird dem US-amerikanischen Modell des Sarbanes-Oxley Act nicht folgen
SOX-Compliance in Europa heißt: Es liegt in der Gestaltungsfreiheit der Unternehmen, für angemessene interne Kontrollen und für eine starke Interne Revision zu sorgen

(12.10.07) - "Die 8. EU-Richtlinie - kein SOX für Europa, Gestaltung von Kontrollen liegt bei Unternehmen" Um diese und andere Themen rund um die Interne Revision zu diskutieren, trafen sich am 9. und 10. Oktober über 700 Teilnehmer zum Kongress des Deutschen Instituts für Interne Revision e. V. (IIR) in Köln. Prominente Referenten wie Jürgen Tiedje von der EU-Kommission und Dr. Wilhelm Bender, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, lieferten dabei klare Antworten und Einschätzungen.

"Die 8. EU-Richtlinie ist nicht etwa eine europäische Variante des Sarbanes-Oxley Act (SOX). Ein `EURO-SOX´ (EuroSOX) oder ein wie auch immer geartetes ´SOX light´ wird es in Europa nicht geben. Dazu besteht kein Handlungsbedarf", so eindeutig lautet die Antwort von Jürgen Tiedje, der dies wissen muss, denn er leitet die Unit Auditing der Europäischen Kommission in Brüssel, die die 8. EU-Richtlinie verfasst hat. "Es liegt vielmehr in der Gestaltungsfreiheit der Unternehmen, für angemessene interne Kontrollen und insbesondere für eine starke Interne Revision zu sorgen."

Damit ist eine zentrale Frage innerhalb der Corporate Governance-Diskussion und der anstehenden prüfungsrechtlichen Vorgaben für in den europäischen Mitgliedsstaaten ansässigen Unternehmen nun seitens der Brüsseler Kommission beantwortet.

Literatur zum Thema "Sarbanes-Oxley Act"

Vor allem, um einen aus Sicht der Brüsseler Behörde übermäßigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, aber auch vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Unternehmenskulturen, wird die EU dem US-amerikanischen Modell des Sarbanes-Oxley Act nicht folgen, erläuterte Tiedje in seinem Vortrag für den Fachkongress der Internen Revisoren Deutschlands.

Bernd Schartmann, ehrenamtlicher Vorstandssprecher des Deutschen Instituts für Interne Revision e. V. und Tagungsleiter des Kongresses, begrüßte stellvertretend für die Teilnehmer der Tagung diese eindeutige Klarstellung, da es bislang doch eine gewisse Unsicherheit und z. T. auch interessengetriebene Auslegungen in dieser Frage gegeben habe, die sich nun so nicht mehr stellen dürfte.

Unternehmensethik vor kulturhistorischem Hintergrund war auch Ausgangspunkt für die Auftaktrede eines weiteren Gastredners: Unter dem Titel "Corporate Governance und Interne Revision - Erwartungen an die Zukunft" vollzog Dr. Wilhelm Bender, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG in Frankfurt, gleich zu Beginn des Kongresses das gewandelte Bild der Internen Revision in Unternehmen und Öffentlichkeit nach.

So habe ihr Ansehen - nicht zuletzt aufgrund einer globalisierten Wirtschaftswelt - wesentliche und vor allem positiv zu wertende Veränderungen erfahren. Zeitgemäße Interne Revision arbeite nicht etwa zurückschauend, sondern präventiv und leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung und Verbesserung von Geschäftsprozessen - und wird entsprechend gern und häufig vom Management in alle Entscheidungsprozesse eingebunden. (Deutsches Institut für Interne Revision: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen