Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Korruption und Compliance im Finanzwesen


Transparency betont "herausragende Verantwortlichkeit" des Finanzsektors bei der Korruptionsbekämpfung
"Wolfsberg Gruppe" veröffentlicht weltweite Verhaltensempfehlung zur Bekämpfung der Korruption


(22.03.07) - In Zusammenarbeit mit Transparency International hat die so genannte "Wolfsberg Gruppe", eine freiwillige Vereinigung von zwölf global operierenden Banken, eine weltweite Verhaltensempfehlung zur Bekämpfung der Korruption veröffentlicht. Sie kann unter www.wolfsberg-principles.com abgerufen werden.

Transparency International (www.transparency.de) hat in der Vergangenheit stets die herausragende Verantwortlichkeit des Finanzsektors bei der Korruptionsbekämpfung betont. Die nunmehr herausgegebene Verhaltensempfehlung stellt einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Bestechung öffentlicher Amtsträger dar. Über die bisher bestehenden Pflichten der Institute zum Beispiel im Hinblick auf Politisch Exponierte Personen ("PEPs") hinaus enthalten die Verhaltensempfehlungen nunmehr auch Standards zur internen Compliance-Organisation: Ab sofort gehört es für die Banken und Finanzdienstleister weltweit zum minimalen Industriestandard, angemessene interne Regelungen zum Umgang mit Geschenken, Spenden oder finanziellen Anreizen zu verabschieden und umzusetzen. Insbesondere der Umgang mit risikobehafteten Kunden im Private Banking, bei der Export- oder Projektfinanzierung verdient hierbei besondere Aufmerksamkeit.

Dr. Joachim Kaetzler, Leiter der Arbeitsgruppe "Geldwäsche" bei Transparency International Deutschland e.V., zeigte sich erfreut vom weltweiten Engagement der weltweit agierenden Banken: "Bislang wurde vor allem die Geldwäsche in Verbindung mit Reputationsrisiken gebracht. Transparency Deutschland begrüßt es, dass die Institute erkannt haben, dass nicht nur die Industrie, sondern auch die Bankinstitute von Korruptionsfällen – und der damit einher gehenden Öffentlichkeitswirkung - betroffen sein können. Wir wünschen uns allerdings, dass sich das Engagement der Banken in Zukunft über die bisherigen Regeln hinaus einem breiteren Verständnis von Korruption Rechnung trägt.

Es sollte zum Beispiel eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich die Anstrengungen der Banken nicht nur gegen die Bestechung der Amtsträger, sondern auch gegen die Bestechung im Geschäftsverkehr richten. Wir sind zuversichtlich, dass dies in einem nächsten Schritt erreicht werden kann. Die Banken müssen die Vorgaben der Wolfsberg-Gruppe als minimale Industriestandards verstehen und mit Leben füllen. Es darf nicht genügen, bloße Verhaltenskodices zu verabschieden. Die Bankinstitute müssen ein korruptionsaverses Geschäftsklima schaffen – sowohl nach außen als auch nach innen." (Transparency: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen