Corporate Sustainability Due Diligence Directive


Vergleich mit dem deutschen Lieferkettengesetz und Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Rechnungslegung: Die CSRD-pflichtigen Unternehmen müssen den Sorgfaltspflichtenbericht künftig nicht offenlegen



Prof. Dr. Inge Wulf, Prof. Dr. Patrick Velte

Nach langen kontroversen Diskussionen hat der EU-Rat am 15.3.2024 die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) angenommen. Gegenüber der Trilogfassung wurden in der beschlossenen Fassung der CSDDD einige signifikante Anpassungen vorgenommen. Das Europäische Parlament stimmte der Richtlinie am 14.4.2024 zu. Die CSDDD umfasst die Beachtung von spezifischen sozialen und umweltrelevanten Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Insofern stellt die CSDDD einen zentralen Bestandteil des ambitionierten EU-Green-Deal-Projekts in enger Verbindung mit der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dar. Der vorliegende Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die zentralen Inhalte der CSDDD im Vergleich mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und geht schwerpunktmäßig auf die Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.

Seit der Finanzkrise zielen die Reformbemühungen der EU-Kommission zunehmend darauf ab, die Unternehmen zu einer intensiveren Nachhaltigkeitsstrategie zu bewegen. Hierbei wird dem kapitalmarktorientierten Environmental, Social- & Governance (ESG)-Konzept der Nachhaltigkeit gefolgt. Bereits im Jahre 2014 wurde die sog. EU-Non Financial Reporting Directive (NFRD) verabschiedet, wonach seit dem Geschäftsjahr 2017 bestimmte Public Interest Entities (PIEs) eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen.

Nach § 289c Abs. 3 Nr. 4 HGB bezieht die nichtfinanzielle Erklärung auch die Lieferkette ein. In diesem Kontext ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Berichtsschwelle zur Lieferkette im Vergleich zu den nichtfinanziellen Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit in der nicht finanziellen Erklärung deutlich erhöht ist (§ 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB).5 In jüngerer Zeit steht das ambitionierte "GreenDeal"-Projekt im Mittelpunkt der EU-Regulierungen, welches die Erreichung der Klimaneutralität in der EU bis 2050 anstrebt.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2024; Seite 126 bis 134) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • EFRAG Implementation Guidances

    Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.

  • Änderungen der IFRS

    Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden

  • Steuern im ESG-Rating

    ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.

  • Frauen in Geschäftsleitungen

    Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.

  • Umsetzung der CSRD in das HGB

    Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.

  • Berichtsgrenzen nach ESRS

    Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.

  • Konnektivität in den ESRS

    Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.

  • Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten

    Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.

  • Berichtspflichten nach dem LkSG

    Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.

  • Messung des M&A-Erfolgs

    Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.

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