Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Überblick zu den Berichtsinhalten des neuen Nachhaltigkeitsberichts
Die CSRD-pflichtigen Unternehmen werden die Angaben nach der CSDDD in den Nachhaltigkeitsbericht integrieren müssen
Prof. Dr. Inge Wulf, Prof. Dr. Patrick Velte
Nach langen Diskussionen hat die EU-Kommission am 31.7.2023 das erste Set an finalen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als delegierten Rechtsakt veröffentlicht. Die ESRS dienen der Operationalisierung der Berichtsanforderungen, die in der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für den neuen Nachhaltigkeitsbericht kodifiziert wurden. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Berichtsinhalte nach den ESRS, die durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) vorbereitet und durch die EU-Kommission zuletzt erheblich abgemildert wurden.
Die EU-CSR-Richtlinie (Non Financial Reporting Directive – NFRD) sah die Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung für bestimmte Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) vor. Als zentraler Meilenstein des ambitionierten EU-Green-Deal-Projekts wurde die NFRD durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgelöst. Hierdurch wird die nichtfinanzielle Erklärung durch einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht nach dem Environmental, Social und Governance (ESG)-Konzept ersetzt. Die CSRD sieht gegenüber der NFRD einen ausgeweiteten Anwenderkreis mit zeitlich gestaffelter Erstanwendung, detaillierte Angaben für den Nachhaltigkeitsbericht, den zwingenden Ausweis als gesonderten Abschnitt im Lagebericht, die künftige Befolgung EU-einheitlicher Standards und inhaltliche Prüfungspflichten vor.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 5, 2023; Seite 228 bis 235) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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EFRAG Implementation Guidances
Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.
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Änderungen der IFRS
Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden
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Steuern im ESG-Rating
ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.
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Frauen in Geschäftsleitungen
Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.
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Umsetzung der CSRD in das HGB
Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.
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Berichtsgrenzen nach ESRS
Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.
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Konnektivität in den ESRS
Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.
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Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten
Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.
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Berichtspflichten nach dem LkSG
Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.
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Messung des M&A-Erfolgs
Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.