Gleichstellung & Entgeltgleichheit
Der Entgelttransparenzbericht gemäß §§ 21, 22 EntgTranspG
Vorschlag für einen Best-Practice-Bericht
Von Alana Pleger, Julia Schneider
Die Entgeltgleichheit und -transparenz unterliegt einer zunehmenden Regulierung. Durch das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) sind neue Unternehmensberichterstattungspflichten hinzugetreten. Aufbauend auf einer umfassenden empirischen Erhebung der Berichtsinhalte, der Form der Darstellung und der Verortung wird in dieser Studie erhebliches Verbesserungspotenzial in den Entgeltberichten der jüngsten Berichtssaison von im Prime Standard gelisteten Unternehmen identifiziert und eine Best Practice für den Entgeltbericht vorgeschlagen. Dieser kann den (nicht-)tarifgebundenen Unternehmen als Orientierungshilfe für die nächste Berichtssaison 2021 bzw. 2023 dienen und die bis dato auffindbaren Offenlegungsmängel hinsichtlich ihrer Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und zur Herstellung der Entgeltgleichheit beheben. Die scheinbare Zurückhaltung verwundert, da die Unternehmen ein Eigeninteresse haben, sollten ihre nichtfinanziellen Ambitionen in puncto Gleichstellung zwischen den Geschlechtern – auch in Abstimmung mit der nichtfinanziellen Erklärung sowie der Erklärung zur Unternehmensführung – den Stakeholdern zu kommunizieren.
"Gleichstellung ist kein Naturgesetz", sagte die mittlerweile ehemalige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey in einer Bundestagsdebatte über die Gleichbehandlung der Geschlechter und rief dazu auf, aktiv Maßnahmen gegen die Benachteiligung von Frauen zu ergreifen. Insbesondere sollen neue Strukturen, Perspektiven und ein neues Rollenbild entwickelt werden, um das Ansehen der Frauen in der Gesellschaft und im Beruf zu stärken – so Giffey. Ein zentraler Stellhebel zur geschlechtsspezifischen Gleichstellung besteht in der Herstellung "fairer" Entgeltstrukturen: Frauen und Männern soll das gleiche Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gewährt werden. Schließlich ist das Entgelt eine bedeutende Form der Anerkennung im Berufsleben.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2021; Seite 149 bis 159) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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EFRAG Implementation Guidances
Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.
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Änderungen der IFRS
Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden
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Steuern im ESG-Rating
ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.
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Frauen in Geschäftsleitungen
Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.
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Umsetzung der CSRD in das HGB
Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.
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Berichtsgrenzen nach ESRS
Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.
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Konnektivität in den ESRS
Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.
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Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten
Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.
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Berichtspflichten nach dem LkSG
Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.
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Messung des M&A-Erfolgs
Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.