Governance von Sportorganisationen


Fußball-Bundesligen vs. English Premiere League: Vergleich der Corporate Governance
Die Notwendigkeit guter Corporate Governance bei Proficlubs hat durch die Verluste, die die Corona-Pandemie verursacht hat, weiter zugenommen



Dr. Alexander Juschus, Ralf Leister, Prof. Dr. Stefan Prigge, Zach Dallas

Nach 2015/16 und 2017/18 wird im vorliegenden Beitrag für die Saison 2019/20 das dritte Corporate-Governance-Monitoring für die 1. Fußballbundesliga vorgestellt. Erstmals wird auch die Corporate Governance der English Premier League (EPL) (Basis Saison 2020/21) und der 2. Bundesliga analysiert. In der Disziplin Governance schlägt die 1. Bundesliga die EPL deutlich, auch die 2. Bundesliga liegt im Schnitt etwas besser als die EPL. Allerdings ist das Bild der 2. Bundesliga sehr heterogen.

Die Governance von Sportorganisationen aller Art – Sports Governance – hat in den vergangenen Jahren weiter an Relevanz gewonnen: durch reale Problemfälle wie beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und in der Forschung. In Deutschland hat sich – initiiert durch die Autoren dieses Beitrags – der Sports Governance e.V. gegründet, der mittlerweile dieses CG-Monitoring im Profifußball trägt und 2021 mit Hilfe einer renommiert besetzten Kodexkommission den Sports Governance-Kodex für Sportorganisationen aller Art erstellt und vorgestellt hat.

Seit der Saison 2015/16 wird die Entwicklung der Corporate Governance (CG) in der 1. Bundesliga mit dem initialen CG-Monitoring für die Saison 2015/164 und der Nachfolgeanalyse 2017/185 verfolgt. In diesem Beitrag geht es darum, die Entwicklung in der 1. Bundesliga weiter nachzuzeichnen und den Analysekreis zu erweitern, indem erstmals auch die 2. Bundesliga und die English Premiere League (EPL) mitberücksichtigt werden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2022; Seite 5 bis 14) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • EFRAG Implementation Guidances

    Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.

  • Änderungen der IFRS

    Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden

  • Steuern im ESG-Rating

    ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.

  • Frauen in Geschäftsleitungen

    Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.

  • Umsetzung der CSRD in das HGB

    Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.

  • Berichtsgrenzen nach ESRS

    Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.

  • Konnektivität in den ESRS

    Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.

  • Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten

    Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.

  • Berichtspflichten nach dem LkSG

    Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.

  • Messung des M&A-Erfolgs

    Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.

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