Human Rights CMS


Unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Herausforderungen für die Corporate Governance im Lichte aktueller deutscher und europäischer Gesetzesinitiativen - Die Sorgfaltspflichten sollen eine Risikoanalyse, eine Pflicht zur Einführung von Folgemaßnahmen einschließlich Monitoring und eine Berichtspflicht umfassen



Claudia Jasmin, Regina Bodenstein, Prof. Dr. Alexander Lenz

Am 3.3.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen. Dieses Sorgfaltspflichtengesetz soll ab dem Jahre 2023 für einen bestimmten Kreis von Unternehmen die Verpflichtung begründen, geeignete Risikomanagementmaßnahmen im Hinblick auf die Verletzung von international anerkannten Menschenrechten und sonstigen geschützten Rechtspositionen in ihren Lieferketten zu etablieren. Hiermit soll ein für Unternehmen verpflichtender Rechtsrahmen im Bereich der "Human Rights Compliance" geschaffen werden.

Auf europäischer Ebene werden aktuell ähnliche gesetzliche Vorhaben diskutiert. Der folgende Beitrag widmet sich der Herausarbeitung der Kernpunkte des Gesetzesvorhabens sowie der Darstellung wesentlicher, aktuell vorgetragener Kritikfelder. Hiermit einhergehend sollen die möglichen Implikationen für die risikoorientierte Corporate Governance international tätiger Unternehmen aufgezeigt werden. Für eine sachgerechte Einordnung soll zunächst die Historie bzw. das regulatorische Fundament der deutschen und internationalen Gesetzesinitiativen im Bereich der Human Rights Compliance dargestellt werden.

Die besondere unternehmerische Verantwortung im Themenfeld Human Rights wurde bereits in der Mitteilung der EU-Kommission vom 22.3.2006 betont, wonach die Achtung der Menschenrechte, des Umweltschutzes und grundlegender Arbeitsnormen insbesondere in Entwicklungsländern weiter forciert werden sollte. Corporate Social Responsibility (CSR) wurde hierbei als Konzept bezeichnet, "das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren".


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2021; Seite 101 bis 106) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • EFRAG Implementation Guidances

    Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.

  • Änderungen der IFRS

    Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden

  • Steuern im ESG-Rating

    ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.

  • Frauen in Geschäftsleitungen

    Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.

  • Umsetzung der CSRD in das HGB

    Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.

  • Berichtsgrenzen nach ESRS

    Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.

  • Konnektivität in den ESRS

    Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.

  • Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten

    Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.

  • Berichtspflichten nach dem LkSG

    Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.

  • Messung des M&A-Erfolgs

    Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.

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