Infektionsschutz: Aktiengesellschaft & Regelungen


Ausübung von Aktionärsrechten auf ordentlichen Hauptversammlungen
Die Hauptversammlungssaison 2020 unter den Sonderbedingungen der Corona-Pandemie kann entweder als einmalige Sondersituation angesehen werden oder den Grundstein für die neue Normalität der kommenden Jahre bilden




Benjamin Ruppert, Prof. Dr. Stephan Schöning

Mit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurde es für Aktiengesellschaften unmöglich, Hauptversammlungen abzuhalten, sofern sie nicht zuvor eine virtuelle Durchführung in ihren Satzungen verankert hatten. Um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaften wiederherzustellen, räumt das Covid-19-Gesetz die Durchführung von virtuellen HVs ein. Im Beitrag werden durch Analyse der HVs von DAX-30-Unternehmen wesentliche Bereiche näher untersucht, bei denen sich die Präsenz- von virtuellen Veranstaltungen unterscheiden können. Im Ergebnis zeigen sich die durchaus positiven Auswirkungen virtueller Versammlungen, aber auch einzelne bedenkliche Aspekte.

Angesichts der weitreichenden Folgen für das Wirtschaftsleben und die gesamte Gesellschaft ist mittlerweile in den Hintergrund getreten, dass in Deutschland erst am 27.1.2020 der erste Mensch positiv auf die Coronavirus-Erkrankung Covid-19 getestet worden war. Die globale Pandemie führte nicht nur zu einem gravierenden Einbruch der Wirtschaft und zu einem Wertverlust des Deutsche Aktienindex (DAX) um fast 40 Prozent binnen vier Wochen, sondern hat auch die DAX-HV-Saison 2020 erheblich beeinflusst.

So fanden allein die ordentlichen Hauptversammlungen der Siemens AG und der Infineon Technologies AG am 5.2.2020 und 20.2.2020 unter gewöhnlichen Bedingungen statt. Kurz danach wurden bereits die ersten Großveranstaltungen abgesagt. Nachdem am 9.3.2020 die ersten beiden Deutschen an den Folgen der Infektion verstarben, folgte innerhalb von wenigen Tagen die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens. Wegen der eingeführten Regelungen zum Infektionsschutz konnten alle weiteren Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften nicht in der geplanten Form stattfinden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2021; Seite 1 bis 13) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • EFRAG Implementation Guidances

    Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.

  • Änderungen der IFRS

    Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden

  • Steuern im ESG-Rating

    ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.

  • Frauen in Geschäftsleitungen

    Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.

  • Umsetzung der CSRD in das HGB

    Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.

  • Berichtsgrenzen nach ESRS

    Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.

  • Konnektivität in den ESRS

    Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.

  • Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten

    Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.

  • Berichtspflichten nach dem LkSG

    Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.

  • Messung des M&A-Erfolgs

    Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.

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