Unternehmenstypus Familienunternehmen
Ausgestaltung des Steuerungssystems in börsennotierten Familienunternehmen
Empirische Analyse der Konzernlageberichterstattung unter besonderer Berücksichtigung familiärer Gesellschaftsstrukturen
Alexander Senger, Prof. Dr. Inge Wulf
Der Unternehmenstypus Familienunternehmen unterscheidet sich von Nicht-Familienunternehmen durch spezifische Corporate-Governance-Strukturen, die aus dem Zusammenwirken von Familie und Unternehmen und daraus resultierenden familien- und unternehmensorientierten Zielstrukturen entstehen. Die Unternehmenssteuerung kann eine Komponente zur Erreichung dieser Ziele sein und ist von kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen im Rahmen der Konzernlageberichterstattung zu erläutern. Entsprechend analysiert der vorliegende Beitrag auf Grundlage der Konzernlageberichterstattung, wie das Steuerungssystem in börsennotierten Familienunternehmen ausgestaltet ist und ob familiäre Gesellschaftsstrukturen mögliche Unterschiede in der Unternehmenssteuerung begründen.
Die definitorische Abgrenzung von Familienunternehmen unterliegt im wissenschaftlichen Diskurs starken Divergenzen. Dieses sog. family business definition dilemma resultiert aus einer Vielzahl von Familienunternehmen bestimmender Faktoren, die auf der Interaktion von Familie und Unternehmen beruhen. Als in der wissenschaftlichen Literatur etablierte Faktoren für die Definition von Familienunternehmen gelten: der Eigentumsanteil der Gründerfamilie, der Anteil der Gründerfamilie in der Unternehmensführung und die Unternehmenskultur. Neben der Vielzahl an privaten Familienunternehmen haben in Deutschland börsennotierte Familienunternehmen eben falls eine hohe Relevanz, wie aus der Existenz entsprechender Börsenindizes für Familienunternehmen abzuleiten ist.
Für diesen Typus von Familienunternehmen ist insbesondere die Unternehmenskultur ein schwierig zu erfassender Faktor, der daher in der vorliegenden Untersuchung nicht weiter betrachtet wird. Vielmehr stehen die zwei Corporate-Governance-Merkmale Anteil der Gründerfamilie am Eigentum und Beteiligung in der Unternehmensführung im Mittelpunkt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2021; Seite 38 bis 45) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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EFRAG Implementation Guidances
Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.
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Änderungen der IFRS
Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden
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Steuern im ESG-Rating
ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.
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Frauen in Geschäftsleitungen
Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.
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Umsetzung der CSRD in das HGB
Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.
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Berichtsgrenzen nach ESRS
Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.
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Konnektivität in den ESRS
Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.
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Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten
Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.
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Berichtspflichten nach dem LkSG
Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.
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Messung des M&A-Erfolgs
Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.