Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung
Vorschläge zur Änderung des DCGK mit deutlicher Stärkung der Nachhaltigkeit
Hintergründe, Darstellung und Würdigung der Änderungsvorschläge
Prof. Dr. Inge Wulf
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat am 27.1.2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung des DCGK (2020) veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen waren zum einen aufgrund aktienrechtlicher Anpassungen als Folge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) und des Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) notwendig. Zum anderen soll das Thema Nachhaltigkeit stärker in Empfehlungen vor allem für die Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen Eingang erhalten. Der Beitrag skizziert die vorgeschlagenen Änderungen und nimmt eine kritische Würdigung vor.
Der DCGK umfasst wesentliche gesetzliche Vorschriften wie auch entsprechende Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und wird von der Regierungskommission jährlich auf Änderungsbedarf geprüft. Nachdem die aktuelle Kodexversion mit grundlegenden Änderungen am 20.3.2020 bekannt gemacht wurde, hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) nach knapp zwei Jahren, am 21.1.2022 einen Entwurf (DCGK-E) mit Vorschlägen zur Änderung des DCGK beschlossen und entsprechende Begründungen gegeben. Das Konsultationsverfahren zur Kodexreform 2022 wurde am 25.1.2022 eröffnet und lief bis zum 11.3.2022.
Die vorgeschlagenen Änderungen waren zum einen notwendig, um die Grundsätze und Empfehlungen des DCGK an die aktienrechtlichen neuen Regulierungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Finanznaler Ebene hat der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung (SFB) bereits in seinem am 25.2.2021 vorgestellten Abschlussbericht Empfehlungen ausgesprochen, die u.a. auf eine nachhaltige Corporate Governance zielen. In den nachhaltigkeitsbezogenen Kodexänderungen sind Teile der SFB-Empfehlungen wiederzufinden. Außerdem finden bereits die auf die Corporate Goverance zielenden Vorgaben des CSRD-Vorschlags, die noch nicht im deutschen Recht verankert sind, proaktiv Berücksichtigung.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2022; Seite 67 bis 75) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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EFRAG Implementation Guidances
Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.
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Änderungen der IFRS
Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden
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Steuern im ESG-Rating
ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.
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Frauen in Geschäftsleitungen
Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.
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Umsetzung der CSRD in das HGB
Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.
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Berichtsgrenzen nach ESRS
Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.
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Konnektivität in den ESRS
Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.
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Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten
Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.
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Berichtspflichten nach dem LkSG
Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.
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Messung des M&A-Erfolgs
Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.