Die Corporate-Governance-Tabelle (Teil B)
Eine Bestandsaufnahme der Corporate Governance in der Ersten Fußballbundesliga
Als einziger börsennotierter Bundesligist ist es der BVB seit vielen Jahren gewohnt, auf seine Corporate Governance zu achten
Von Dr. Alexander Juschus, Ralf Leister und Prof. Dr. Stefan Prigge
Die Fußballbundesligisten haben sich zu mittelständischen Wirtschaftsunternehmen entwickelt. Die meisten haben ihre Profifußballabteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert, nur noch wenige haben die traditionelle Rechtsform des eingetragenen Vereins beibehalten. In jedem Fall sind die Bundesligisten in eine Größe und Komplexität hineingewachsen, in der gute Corporate Governance wichtig ist und zur Konkurrenzfähigkeit beiträgt. Die folgende Studie ist die erste vergleichende Analyse der Corporate Governance der Mitglieder der Ersten Fußballbundesliga (Saison 2015/16). Nach der Vorstellung des Bewertungsschemas in Teil A analysiert Teil B die Ergebnisse und die Implikationen für andere Organisationen.
Dass Borussia Dortmund in der führt, ist keine große Überraschung. Als einziger börsennotierter Bundesligist ist es der BVB seit vielen Jahren gewohnt, auf seine Corporate Governance zu achten. Auf den Positionen zwei bis vier folgen dann als geschlossene Gruppe die drei Aktiengesellschaften unter den Bundesligisten mit einigem Vorsprung vor dem Fünftplatzierten. Das Tabellenende zieren drei der vier e. V.; das legt zunächst die Vermutung nahe, dass ein e. V. zwangsläufig eine unterlegene Corporate Governance aufweist. Allerdings ist Schalke 04 als vierter e. V. auf Platz fünf der Tabelle der Gegenbeweis. Es ist auch innerhalb des Rechtskleids des e. V. möglich, eine im Bundesligakontext gute Corporate Governance zu etablieren.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2016, Seite 245 bis 251) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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EFRAG Implementation Guidances
Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.
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Änderungen der IFRS
Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden
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Steuern im ESG-Rating
ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.
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Frauen in Geschäftsleitungen
Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.
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Umsetzung der CSRD in das HGB
Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.
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Berichtsgrenzen nach ESRS
Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.
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Konnektivität in den ESRS
Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.
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Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten
Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.
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Berichtspflichten nach dem LkSG
Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.
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Messung des M&A-Erfolgs
Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.