Einführung der Obergrenze für Beratungsleistungen
Das sog. fee-cap für zulässige Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers
Ein Ausblick auf die erstmalige Berücksichtigung von Art. 4 Abs. 2 EU-AprVO
Dr. Markus Widmann, Prof. Dr. Matthias Wolz
Mit Art. 4 Abs. 2 EU-AprVO, der Prüfungsgesellschaften und Unternehmen des öffentlichen Interesses gleichermaßen betrifft, wird eine betragsmäßige Obergrenze für Beratungsleistungen des Abschlussprüfers eingeführt, die erstmals im Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung kommen soll. Die nachfolgende Analyse zeigt, dass Beratungsleistungen bestimmter Prüfer-Mandant-Beziehungen nicht mehr im bisherigen Umfang angeboten werden können. In diesen Fällen greifen die Vorgaben zur Begrenzung des Beratungsangebots neben den sonstigen Maßnahmen zur Regulierung in den Prüfungsmarkt teilweise empfindlich ein. Dabei darf bezweifelt werden, dass dies den Wettbewerb auf dem Prüfungsmarkt nachhaltig steigern wird, wie es der Zielsetzung der EU-Kommission entspricht. Es bleibt somit – insbesondere vor dem Hintergrund der sonstigen Regelungsbereiche der EU-Reformen zur Abschlussprüfung und deren Umsetzungen durch den deutschen Gesetzgeber – spannend abzuwarten, welchen Anteil Beratungsleistungen in den kommenden Geschäftsjahren am Honorar des Abschlussprüfers einnehmen und welche Folgewirkungen sich hieraus für den Prüfungsmarkt ergeben werden.
Seit Bestehen der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) bilden die Umsetzungen der Anforderungen aus der EU-Regulierung, insbesondere in Bezug auf die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen, einen Schwerpunktbereich innerhalb des Arbeitsprogramms der berufsstandsunabhängigen Aufsicht über die Abschlussprüfer in Deutschland. Die Regulierungsmaßnahme aus Brüssel bezieht sich dabei auf die Verabschiedung der Verordnung (EU) Nr.537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.4.2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (nachfolgend EU-AprVO).
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2019; Seite 264 bis 271) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift
Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [19 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [45 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [40 KB]
Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
-
EFRAG Implementation Guidances
Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.
-
Änderungen der IFRS
Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden
-
Steuern im ESG-Rating
ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.
-
Frauen in Geschäftsleitungen
Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.
-
Umsetzung der CSRD in das HGB
Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.
-
Berichtsgrenzen nach ESRS
Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.
-
Konnektivität in den ESRS
Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.
-
Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten
Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.
-
Berichtspflichten nach dem LkSG
Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.
-
Messung des M&A-Erfolgs
Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.