Harmonisierung der europäischen Rechnungslegung
Chancen und Risiken des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aus dem Blickwinkel der Corporate Governance
Das BilRUG ist wie die zugrunde liegende EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU von einer vermehrten IFRS-Orientierung und weiteren Harmonisierung der europäischen Rechnungslegung bei gleichzeitigem Bürokratieabbau geprägt
Dr. Markus Kreipl und Prof. Dr. Stefan Müller
(16.11.15) - Mit dem im Juli 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) kommt der Gesetzgeber den europäischen Vorgaben zur weiteren Harmonisierung der Rechnungslegung in Europa und einem weiteren Bürokratieabbau (für kleine Kapitalgesellschaften) nach, die überwiegend ab dem Geschäftsjahr 2016 gelten sollen. Neben diesen explizit genannten Reformzielen sind jedoch einige Änderungen im HGB vorgenommen worden, die die Unternehmen und die diese überwachenden Personen insbesondere in der Umstellungsphase vor große Herausforderungen stellen werden. Die Kenntnis der Rechtsänderungen und deren Wirkungen sind deshalb unabdingbar.
Das BilRUG ist wie die zugrunde liegende EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU von einer vermehrten IFRS-Orientierung und weiteren Harmonisierung der europäischen Rechnungslegung bei gleichzeitigem Bürokratieabbau geprägt. Dabei erweitert der deutsche Gesetzgeber den Bürokratieabbau sogar durch die Übertragung der Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften auf Kleinstgenossenschaften. Allerdings ist der Bürokratieabbau letztlich im Wesentlichen nur für kleine Kapitalgesellschaften spürbar – bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften und Konzernen kommt es mit der Anhebung der monetären Schwellenwerte um ca. 4 Prozent nach fünf Jahren nicht einmal zu einem Inflationsausgleich und die übrigen Erleichterungen betreffen diese ebenfalls größtenteils nicht.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2015, Seite 229 bis 234) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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EFRAG Implementation Guidances
Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.
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Änderungen der IFRS
Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden
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Steuern im ESG-Rating
ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.
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Frauen in Geschäftsleitungen
Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.
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Umsetzung der CSRD in das HGB
Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.
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Berichtsgrenzen nach ESRS
Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.
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Konnektivität in den ESRS
Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.
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Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten
Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.
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Berichtspflichten nach dem LkSG
Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.
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Messung des M&A-Erfolgs
Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.