GRC: Anforderungen an eine Weiterentwicklung
Integrated Governance, Risikomanagement und Compliance (IGRC) in der Praxis
Ein neuer Ansatz der Unternehmenssteuerung: Systematisierung und Umsetzung
Von Manuela Mackert, Harald Kayser
(06.05.16) - Im Risikomanagement und weiteren Funktionen der Unternehmenssteuerung und -überwachung deutscher Großunternehmen lässt sich Integrated Governance, Risikomanagement and Compliance (IGRC) als neuer Trend beobachten, der intensiv diskutiert wird. Einige DAX-Konzerne arbeiten bereits an der Umsetzung. Allerdings sind eine allgemeingültige Definition dessen, was IGRC ist sowie Angaben dazu, welchen Mehrwert eine solche Integration realistisch liefern kann und wie ein Good-Practice-Beispiel aussehen könnte, in der Literatur kaum zu finden.
Der Beitrag adressiert diese Punkte und gibt einen kurzen Überblick zum Stand der aktuellen Diskussion, zu möglichen Umsetzungsvarianten sowie zum möglichen Mehrwert einer Implementierung. Am Beispiel der Deutschen Telekom AG wird skizziert, wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann und welche Herausforderungen zu meistern sind.
Kapitalgesellschaften und deren Vorstände sind verpflichtet, ein angemessenes Überwachungssystem einzurichten. Unternehmerische Entscheidungen sind auf der Grundlage angemessener Information zu treffen, Risiken sind frühzeitig zu erkennen, es ist darauf zu reagieren und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben ist sicherzustellen (vgl. §§ 91,93 AktG). Dazu werden Steuerungs- und Überwachungsfunktionen wie z.B. Risikomanagement, Internes Kontrollsystem, Compliance und Internal Audit etabliert, um den Fortbestand des Unternehmens zu gewährleisten.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2016, Seite 53 bis 58) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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EFRAG Implementation Guidances
Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.
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Änderungen der IFRS
Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden
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Steuern im ESG-Rating
ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.
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Frauen in Geschäftsleitungen
Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.
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Umsetzung der CSRD in das HGB
Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.
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Berichtsgrenzen nach ESRS
Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.
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Konnektivität in den ESRS
Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.
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Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten
Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.
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Berichtspflichten nach dem LkSG
Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.
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Messung des M&A-Erfolgs
Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.