Grundlegende Unternehmensentwicklung
Nachweis einer "angemessenen Information" im Sinne der Business Judgment Rule
Rückgriff auf anerkannte betriebswirtschaftliche Verhaltensmaßstäbe – Dargestellt am Beispiel der Eliminierung einer Leitungsebene im Hause Siemens
Prof. Dr. Matthias Graumann und Prof. Dr. Jens Grundei
(13.11.15) - Geschäftsleiter müssen sicher stellen, dass sie bei unternehmerischen Entscheidungen den ihnen eingeräumten Ermessensspielraum pflichtgemäß ausüben. Als zentrale Voraussetzung gilt das Vorliegen einer angemessenen Information im Entscheidungszeitpunkt. Ein entsprechender Nachweis wird dadurch erleichtert, dass Geschäftsleiter ihre Entscheidungen unter Berücksichtigung anerkannter betriebswirtschaftlicher Verhaltensmaßstäbe treffen sollen. Der Beitrag zeigt, wie sich diese Vorgabe praktisch anwenden lässt und wählt hierfür mit der kürzlich vom Siemens-Vorstand getroffenen Entscheidung zur Eliminierung einer ganzen Konzernleitungsebene ein aktuelles Beispiel.
Vornehmste Aufgabe von Geschäftsleitern ist es, die Weichen für die grundlegende Unternehmensentwicklung zu stellen. Entsprechende Entscheidungen umfassen etwa die vom Unternehmen bearbeiteten Produkt/Markt-Bereiche, die Art der Abgrenzung von Wettbewerbern, aber auch den organisatorischen Unternehmens- bzw. Konzernaufbau. Ihre komplexe Natur schließt zwar eine einzig richtige Lösung aus. Das Gesellschaftsrecht verzichtet gleichwohl nicht darauf, Anforderungen an die Sorgfalt zu formulieren, mit der solche Entscheidungen getroffen werden sollen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die sog. Business Judgment Rule (BJR), die auch vom Deutschen Corporate Governance Kodex in Ziffer 3.8 aufgegriffen wird. Danach sind unternehmerische Entscheidungen im Interesse des Unternehmens und auf der Grundlage angemessener Information zu treffen (§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktG).
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2015, Seite 197 bis 204) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden
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ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.
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Frauen in Geschäftsleitungen
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