Das Anti-Fraud-Gen: die Prüftätigkeit


Anti-Fraud: Ein Thema für den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
Der externen Finanzkontrolle kann im Rahmen ihrer Prüfungen Fraud begegnen. Sie muss aber auch ein eigenes Anti-Fraud-Management-System vorweisen



Prof. Dr. Brigitte Mandt

Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (NRW) trägt durch seine Prüftätigkeit zu einer transparenten und rechtmäßig handelnden öffentlichen Verwaltung bei. Dadurch wird nicht nur ein kontinuierlicher Rechenschaftslegungsprozess gefördert, sondern auch die Integrität der öffentlichen Verwaltung gestärkt und ihre Leistungsfähigkeit erhöht. Integrität und Leistungsfähigkeit könnten aber durch doloses Handeln (Fraud) enorm beeinträchtigt werden.

Das Thema "doloses Handeln" (hier im Sinne von Korruption) und die Arbeit der externen Finanzkontrolle sind daher in vielerlei Hinsicht miteinander verknüpft: Einerseits kann der externen Finanzkontrolle im Rahmen ihrer Prüfungen Fraud begegnen. Andererseits muss sie, gesetzlich normiert oder aber aus einer Selbstverpflichtung heraus, ein eigenes Anti-Fraud-Management-System vorweisen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2021, Seite 28 bis 34) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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