Finanzkontrolle in der Krise
Beitrag des Rechnungshofs in außergewöhnlichen Zeiten
Rechtmäßiges Verwaltungshandeln muss immer möglich sein
Von Dr. Walter Wallmann, Andreas Liedtke
Finanzkontrolle und Interne Revision stehen in der Krise – wie beispielsweise der sogenannten Flüchtlingskrise – vor nicht alltäglichen Entscheidungen. Soll in außergewöhnlichen Zeiten begleitend geprüft werden? Oder sollen Prüfungen verschoben werden? Was macht Prüfung in der Krise eigentlich aus? Was sind die Erfolgsfaktoren für eine solche Prüfung? Der Hessische Rechnungshof hat seit der Gründung des Sondersenats Flüchtlingswesen im April 2016 zahlreiche Erfahrungen gesammelt. Diese wurden für die 13. DIIR-Tagung "Interne Revision in Öffentlichen Institutionen" im April 2019 erstmals systematisch aufgearbeitet. Der folgende Beitrag stellt die Ergebnisse vor und fasst sie in Leitsätzen zusammen, welche auch außerhalb des öffentlichen Bereichs von Relevanz sind, da auch Unternehmen Krisen unterworfen sein können.
Das Handeln öffentlicher Einrichtungen in sogenannten Krisenzeiten ist vielfältig und komplex. Zum Verständnis des Betrachtungsgegenstands sind eine thematische Eingrenzung sowie eine Einordnung der Anforderungen an die Beschäftigten notwendig. Verwaltungshandeln folgt auch in der Krise einem gegebenenfalls angepassten Grundmuster. Um das Verwaltungshandeln außerhalb des Regelbetriebs beurteilen zu können, bedarf es Beurteilungsmaßstäben. Diese werden durch die moderne Finanzkontrolle mitgeprägt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2020, Seite 20 bis 29) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
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