Risikomanagement: StaRUG und FISG


Der neue DIIR Revisionsstandard Nr. 2 zur Prüfung des Risikomanagementsystems
Implikationen von FISG und StaRUG für die Interne Revision




DIIR- und RMA-Arbeitskreises "Interne Revision und Risikomanagement"

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement deutscher Unternehmen wurden im Jahr 2021 gleich durch zwei Gesetze präzisiert und erweitert. Am 1. Januar 2021 ist das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) in Kraft getreten und am 1. Juli 2021 das FISG (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz). Die im Februar 2022 veröffentlichte neue Version des DIIR Revisionsstandards Nr. 2 berücksichtigt als erster und einziger Prüfungsstandard beide genannten Gesetze. Die Novelle des Standards wurde wieder im verbandsübergreifenden Arbeitskreis „Interne Revision und Risikomanagement“ von DIIR und RMA erarbeitet.

Ausgangspunkt dieses Beitrages ist eine knappe Zusammenfassung des StaRUG. Darauf aufbauend werden die Implikationen des FISG erläutert. Anschließend werden die Prüfungsziele des Abschlussprüfers und der Internen Revision in Bezug auf das Risikomanagementsystem voneinander abgegrenzt und der neue DIIR Revisionsstandard Nr. 2 (2022) vorgestellt. Seit dem 1. Januar 2021 gelten durch StaRUG neue Anforderungen an das Risikomanagement in Aktiengesellschaften, GmbHs und GmbH& Co.KGs. Das StaRUG ist nicht nur relevant für Unternehmen in der Krise, sondern generell für alle haftungsbeschränkten Unternehmen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2022, Seite 112 bis 117) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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