WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung
WPDU sind verpflichtet, nur ausreichend qualifizierte Mitarbeiter in der Anlageberatung einzusetzen
Die IR sollte das bestehende Meldeverfahren überprüfen und bewerten, ob die Compliance-Funktion ausreichend in den Kontrollprozess eingebunden ist
DIIR – Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäftes"
(16.03.15) - Mit diesem Beitrag wird die Artikelreihe "Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion" – begonnen in der ZIR 3/13 mit diversen Artikeln in den nachfolgenden Ausgaben – abgeschlossen. Als weitere neue Regel im Rahmen der Anlageberatung wurde vor zwei Jahren die Anzeigepflicht von Mitarbeitern und damit ein bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes Mitarbeiter- und Beschwerderegister eingeführt. Die Autoren zeigen die wichtigsten Bestandteile der Mitarbeiteranzeigenverordnung detailliert auf und leiten aus den bestehenden Regularien Prüfungsansätze für die Interne Revision ab, die mittels einer Checkliste ergänzt werden.
Aus der Finanzmarktkrise wurde von regulatorischer Seite die Erkenntnis abgeleitet, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung verbessert werden muss. Die Vielzahl der erhobenen Falschberatungsvorwürfe gab Anlass zur Sorge, dass die Anlageberatung im Wertpapiergeschäft zu stark von Absatzinteressen der Finanzinstitute beeinflusst wird. Zudem ist in der Öffentlichkeit darüber diskutiert worden, ob beim Vertrieb von Wertpapieren im Wege der Anlageberatung das Gebot der anlegergerechten Beratung noch ausreichend zur Geltung kommt. Darüber hinaus wurde die Frage gestellt, ob sich die unterschiedliche Qualifikation der in der Anlageberatung eingesetzten Mitarbeiter nachteilig auf die Qualität der Beratung auswirkt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2015, Seite 12 bis 15) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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