WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung


Nachweis von Sachkunde und Zuverlässigkeit - DIIR-Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäfts in Kreditinstituten"
Die Interne Revision sollte das bestehende Meldeverfahren in Bezug auf seine Effizienz überprüfen und bewerten, ob die erforderlichen Dokumentationen hinsichtlich Identifikation, Meldung und Sachkunde der betreffenden Mitarbeiter sichergestellt sind darüber hinaus ist zu bewerten, ob die Compliance-Funktion in ausreichender Form in den Kontrollprozess eingebunden ist



Mit diesem Beitrag wird die Artikelreihe "Was ändert sich mit MiFID II/MiFIR" (im Folgenden MiFID genannt) begonnen. Dieser Artikel passt unseren Beitrag aus der ZIR 1/15 dem ab 3. Januar 2018 geltenden Aufsichtsrecht bezüglich des Nachweises der Sachkunde und Zuverlässigkeit an. Die Änderungen zum Beschwerdeprozess werden wir in einem separaten Beitrag aufgreifen. Im Rahmen der Verabschiedung des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (AnsFuG), das im April 2011 als Folge der Finanzmarktkrise in Kraft trat und insbesondere den Schutz und die Stärkung der Kleinanleger zum Ziel hatte, erfolgten auch Änderungen und Ergänzungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), unter anderem um den § 34d.

Daraus resultierte die seit 1. November 2012 gültige Anzeigepflicht für in der Anlageberatung tätige Mitarbeiter, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDU) an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und deren Konkretisierung in der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV).

Die in Deutschland geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben wurden inzwischen auf europäischer Ebene aufgegriffen. Sie sind durch WPDU seit 3. Januar 2018 zeitgleich zur MiFID umzusetzen.

Die Umsetzung auf nationaler Ebene erfolgte im Rahmen des 2. Finanzmarknovellierungsgesetzes (2. FiMaNoG) durch den § 87 WpHG sowie Änderungen in der WpHGMaAnzV. Die bisher bestehenden Anforderungen an die Sachkunde, die Nachweis- und Meldepflichten sowie die betroffenen Mitarbeiter der WPDU wurden durch die Umsetzung im neuen § 87 WpHG deutlich erweitert. Das deutsche Aufsichtsrecht geht mit seinen Meldeanforderungen über die europäischen Mindeststandards hinaus und macht zusätzliche Unterscheidungen in den Meldedatenbanken sowie Arbeitsprozessen der WPDU erforderlich. Die Überprüfung durch externe Dritte ist in der ebenfalls aktualisierten Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) auf Basis des § 89 WpHG geregelt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2018, Seite 293 bis 300) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


Zeitschrift Interne Revision - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis

Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift

Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [20 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [45 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [40 KB]


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Überarbeitung der IFRS Vorschriften erst am Anfang

    Das Thema Goodwill ist für viele Unternehmen von zentraler Bedeutung. Der Geschäfts- oder Firmenwert entsteht dadurch, dass der Käufer bereit ist, einen höheren Kaufpreis für das Unternehmen zu bezahlen als den Zeitwert des Eigenkapitals. Dies liegt beispielsweise an der guten Marktposition, einer großen Anzahl von Stammkunden oder Vorteilen durch Synergieeffekte, die durch den Unternehmenskauf entstehen. Darüber hinaus können ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell oder sehr gute Zukunftsaussichten des Unternehmens den Kaufpreis in die Höhe treiben.

  • Das IKS ist unerlässlich, aber kein Allheilmittel

    Ein funktionierendes und gut ausbalanciertes IKS agiert in Ihrem Arbeitsalltag als persönlicher Rettungsfallschirm. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr IKS diese Funktion erfüllt und nicht als Papiertiger in einer Schublade landet? Würden Sie ohne Fallschirm aus dem Flugzeug springen? Sicher nicht.

  • Ein Prüfungsinterview richtig führen

    Das Führen von professionellen Prüfungsinterviews ist nach wie vor eine äußerst wichtige Fähigkeit von Internen Revisorinnen und Revisoren. Ein Prüfungsinterview ist eine effiziente Prüfungsmethode, die sich flexibel anwenden lässt und in manchen Situationen Informationen und Erkenntnisse liefert, die sich auf anderem Wege nicht gewinnen lassen. Dokumente können festlegen, wie Aufgaben und Kontrollen durchgeführt werden sollen.

  • Digitale Innovationen im Prüfungswesen

    Digitale Innovationen können die Effizienz und/oder die Qualität von Prüfungen steigern. Unklar ist, welche neuartigen Tools künftig im Prüfungsprozess integriert werden und wie hoch die aktuelle Expertise von Revisoren ist. Deshalb wurde eine getrennte Befragung von Internen Revisoren und Abschlussprüfern durchgeführt und die Ergebnisse vergleichend analysiert. Die Probanden bewerteten jeweils 14 Anwendungen als relevant, davon wurden 13 Werkzeuge von beiden Gruppen als wichtig eingestuft.

  • LkSG und Ausblick auf kommende EU-Verordnung

    Dieser Leitfaden stellt im Hinblick auf die sich konstant entwickelnde Thematik der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette eine Momentaufnahme der Gesetzeslage dar. Er soll dem Revisor helfen, das Grundverständnis für die Inhalte und die Intention des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu entwickeln, und er bietet einige beispielhafte Prüfungsfragen an, die ergänzend zu den Stichproben gestellt werden können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen