Zuwendungsprozess und Offenlegung


Zuwendungen: Anforderungsprofil Zuwendung/Rückvergütungen/Kick Back
Das Kreditinstitut muss nunmehr nachweisen, dass die Zuwendungen zur Einrichtung oder Unterhaltung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen verwendet werden

DIIR-Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäfts"

(09.09.14) - Mit dem Finanzmarktrichtlinienumsetzungsgesetz (FRUG) wurden vom deutschen Gesetzgeber die europäischen Vorgaben zur Rückvergütungsthematik umgesetzt. Für die Kreditwirtschaft waren diese Vorgaben nicht vollständig neu. Bereits im Kommissionsrecht findet sich ein Herausgabeanspruch gegenüber dem Kunden des Kreditinstituts an im Rahmen der Auftragserfüllung für den Kunden Erlangtem. Neu waren die Vorgaben zur Transparenz und den Offenlegungspflichten gegenüber den Kunden, unter deren Beachtung der Behalt einer Zuwendung überhaupt zulässig ist.

Mit diesem Beitrag wird die Artikelreihe "Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion" – begonnen in ZIR 3/13 mit diversen Artikeln in den nachfolgenden ZIR-Ausgaben – fortgesetzt. Der nachfolgende Artikel widmet sich dem Themengebiet "Zuwendungen". Hierbei werden die Anforderungen an den Zuwendungsprozess und die Offenlegung sowie die bestehenden Aufzeichnungspflichten dargestellt. Anschließend wird ein auf Zuwendungen bezogenes Prüfungsprogramm vorgestellt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2014, Seite 158 bis 162) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

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  • Überarbeitung der IFRS Vorschriften erst am Anfang

    Das Thema Goodwill ist für viele Unternehmen von zentraler Bedeutung. Der Geschäfts- oder Firmenwert entsteht dadurch, dass der Käufer bereit ist, einen höheren Kaufpreis für das Unternehmen zu bezahlen als den Zeitwert des Eigenkapitals. Dies liegt beispielsweise an der guten Marktposition, einer großen Anzahl von Stammkunden oder Vorteilen durch Synergieeffekte, die durch den Unternehmenskauf entstehen. Darüber hinaus können ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell oder sehr gute Zukunftsaussichten des Unternehmens den Kaufpreis in die Höhe treiben.

  • Das IKS ist unerlässlich, aber kein Allheilmittel

    Ein funktionierendes und gut ausbalanciertes IKS agiert in Ihrem Arbeitsalltag als persönlicher Rettungsfallschirm. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr IKS diese Funktion erfüllt und nicht als Papiertiger in einer Schublade landet? Würden Sie ohne Fallschirm aus dem Flugzeug springen? Sicher nicht.

  • Ein Prüfungsinterview richtig führen

    Das Führen von professionellen Prüfungsinterviews ist nach wie vor eine äußerst wichtige Fähigkeit von Internen Revisorinnen und Revisoren. Ein Prüfungsinterview ist eine effiziente Prüfungsmethode, die sich flexibel anwenden lässt und in manchen Situationen Informationen und Erkenntnisse liefert, die sich auf anderem Wege nicht gewinnen lassen. Dokumente können festlegen, wie Aufgaben und Kontrollen durchgeführt werden sollen.

  • Digitale Innovationen im Prüfungswesen

    Digitale Innovationen können die Effizienz und/oder die Qualität von Prüfungen steigern. Unklar ist, welche neuartigen Tools künftig im Prüfungsprozess integriert werden und wie hoch die aktuelle Expertise von Revisoren ist. Deshalb wurde eine getrennte Befragung von Internen Revisoren und Abschlussprüfern durchgeführt und die Ergebnisse vergleichend analysiert. Die Probanden bewerteten jeweils 14 Anwendungen als relevant, davon wurden 13 Werkzeuge von beiden Gruppen als wichtig eingestuft.

  • LkSG und Ausblick auf kommende EU-Verordnung

    Dieser Leitfaden stellt im Hinblick auf die sich konstant entwickelnde Thematik der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette eine Momentaufnahme der Gesetzeslage dar. Er soll dem Revisor helfen, das Grundverständnis für die Inhalte und die Intention des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu entwickeln, und er bietet einige beispielhafte Prüfungsfragen an, die ergänzend zu den Stichproben gestellt werden können.

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