Krisenmanagement als Wettbewerbsvorteil
Krisenmanagement bei Wirtschaftskriminalität - Compliance-Anforderung für (mittelständische) Unternehmen
Die Aufdeckung wirtschaftskrimineller Handlungen in Unternehmen kann ein Anstoß für ein gutes Krisenmanagement sein
Von Prof. Dr. Bodo Kirf, Christian Parsow und Mirco Vedder
(21.11.12) - Viele Unternehmen erkennen erst dann die Gefahr durch wirtschaftskriminelle Handlungen, wenn sie selber von Wirtschaftsstraftaten betroffen sind. Gerade in solchen Situationen muss das Unternehmen dann nicht nur schnell, sondern auch angemessen reagieren, um einen finanziellen Schaden sowie eine Beschädigung der Unternehmensreputation zu vermeiden. Daher ist eine geplante und mit allen Entscheidungsträgern des Unternehmens abgestimmte Erstreaktion erforderlich.
Der vorliegende Artikel stellt die Krise als Chance für das Unternehmen dar und erläutert die Notwendigkeit der Einführung eines Krisenmanagements im Zusammenhang mit der bereits intensiv diskutierten Compliance-Management-Thematik. Darüber hinaus beschreibt er die für ein Krisenmanagement wesentlichen Bestandteile und setzt Schwerpunkte bei der Krisenkommunikation, die entscheidend für den Erfolg dieser Maßnahmen ist. Erst bei Kombination von angemessener Erstreaktion, professioneller Aufklärung sowie Krisenkommunikation ist ein Unternehmen entsprechend vorbereitet, um jeder Krise positiv entgegen zu sehen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2012, Seite 224 bis 230) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden
Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.
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KRITIS und die Interne Revision
Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.
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Rahmenwerk des IIA
Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.
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Keine Verpflichtungen für Angreifende
Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.
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DORA-Basispapier
In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.