Aufdeckung und Bekämpfung von Kartellen


Kartellrechtliche Compliance-Programme: Strategische und praktische Herausforderungen in der Umsetzung illustriert am Beispiel Schweiz
Kartellrechtliche Vorfälle sind stets mit einem großen Schadenspotenzial, insbesondere einem unwägbaren Reputationsrisiko für Unternehmen verbunden



Dr. Dr. Fabian Teichmann, Nadia Fiechter

Kartellrechtliche Compliance-Programme gewinnen zunehmend an Relevanz, insbesondere für globale Unternehmen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie dienen als Brückenkonstrukt der multiplen und divergenten Kartellrechtsprechungen der Wettbewerbsbehörden, nicht zuletzt, seit Compliance-Programme vermehrt auf nationaler Stufe anerkannt werden, so auch von der Schweizer Wettbewerbskommission (nachfolgend WEKO). Kartellrechtliche Compliance-Programme zielen darauf ab, Kartellrechtsverstöße zu verhindern, zu entdecken und zu bekämpfen, doch haben sie zu diesen Zwecken sachgerecht an die individuellen Unternehmen angepasst zu sein.

Bei korrekter Handhabung können sie von der WEKO im Rahmen des Bonusprogrammes berücksichtigt werden und somit komplementär zur Selbstanzeige förderlich wirken. Obwohl die Errichtung per se in der Lehre unbestritten ist, sehen sich Unternehmen in der Praxis dann doch mit diversen Umsetzungsschwierigkeiten konfrontiert. In diesem Artikel wird ein Fokus auf die strategischen und praktischen Herausforderungen dieser sachgerechten Gestaltung und die Durchsetzung eines kartellrechtlichen Compliance-Programmes gelegt.

Kartellrechtliche Vorfälle sind stets mit einem großen Schadenspotenzial, insbesondere einem unwägbaren Reputationsrisiko für Unternehmen verbunden. In der jüngsten Vergangenheit konnte die Schweizer Wettbewerbskommission eine erfolgreiche Geschichte der Aufdeckung und Bekämpfung von Kartellen aufzeichnen. Das Instrument der Selbstanzeige nimmt dabei eine große Rolle ein, da diese doch etwa bei 80 bis 90 Prozent der Fälle entscheidende Hilfe beiträgt. Der grundlegende Gedanke ist simpel – wer sich stellt und Selbstanzeige erstattet, kann vom Bonusprogramm nach Art. 49a Abs. 2 KG profitieren. Das Kartellrecht sieht für Unternehmen, die sich an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligen respektive beteiligt haben, die Möglichkeit einer teilweisen Reduktion der Sanktion oder gar einer vollständigen Immunität vor.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2020, Seite 216 bis 220) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Arbeitsschutz als Sorgfaltspflicht in Deutschland

    Am 15. März 2024 hat der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) den Weg bereitet. Es werden Sorgfaltspflichten auf bestimmte Unternehmen übertragen, um die Verantwortung einer nachhaltigen Entwicklung entlang der Chain of Activities zu stärken. Neben ökologischen Aspekten richtet sich der Fokus nunmehr auch auf die soziale Dimension - das Ziel, Menschenrechte zu beachten.

  • Transparenz börsennotierter Unternehmen

    Mit dem Aufstieg in die Riege börsennotierter Unternehmen geht zwangsläufig eine erhöhte Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit einher. Insbesondere, wenn Compliance-Verstöße in den Fokus der medialen Öffentlichkeit geraten und mit öffentlich bekannten Unternehmensvertretern in Verbindung gebracht werden, kann die Reputation des Unternehmens nachhaltig Schaden nehmen.

  • Konzeption der Wertschöpfungsrechnung

    Die Wertschöpfungsrechnung ist ein seit langer Zeit bekanntes Rechenwerk, welches im Laufe der Zeit zu unterschiedlichen Zwecken verwendet wurde. Die wesentliche Besonderheit der Wertschöpfungsrechnung ist die Orientierung an den Stakeholder-Gruppen des Unternehmens, wodurch sie sich als aussagekräftiges Berichtsinstrument für das Corporate-Governance-Reporting anbietet.

  • Ausgangspunkt für Compliance ist die Risikoanalyse

    Compliance ist ein Thema, das häufig mit organisatorischem Aufwand verbunden ist. Positiv betrachtet ergeben sich in dieser Gestaltungsaufgabe aber viele Chancen, Regelkonformität im Unternehmen effektiv sicherzustellen und darüber hinaus auch eigene Akzente und Maßstäbe zu setzen.

  • Compliance-, Risiko- und Führungskultur

    In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist eine starke Compliance-Kultur entscheidend. Compliance-Kultur in Unternehmen ist mehr als Einhaltung von Vorschriften, sie ist Ausdruck ethischer Werte und organisatorischen Selbstverständnisses.

  • Anpassung des LkSG-Maßnahmenkatalogs

    Nach langem hin und her auf politischer Ebene wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (nachfolgend CS3D) am 13. Juni 2024 verabschiedet und trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Für Unternehmen, die bereits vom Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend LkSG) erfasst sind, ist von besonderer Bedeutung, welche Anpassungen am etablierten LkSG-Risikomanagement vorzunehmen sind und welche Tragweite die vorzunehmenden Änderungen entfalten werden.

  • Willenskraft kein Thema für Compliance-Officer

    Willensstärke wird in Unternehmen im Allgemeinen und in der Compliance im Speziellen kaum thematisiert. Darüber verfügten die Verantwortlichen in mehr als ausreichendem Maße, so die Selbsteinschätzung. Dennoch treten in der Realität immer wieder Situationen auf, in denen nicht Willensstärke, sondern Willensschwäche die Entscheidung des Einzelnen beeinflusst, ja prägt.

  • Compliance & ESG: Treiber & Getriebene

    In den Anfangstagen war die Übernahme von sozialer Verantwortung - besprochen unter der Abkürzung CSR (Corporate Social Responsibility) - Ausdruck von freiwilligen Bemühungen. Nach Verabschiedung des Green Deals ist die Europäische Union Vorreiter für die Verpflichtung zu Nachhaltigkeit geworden - jetzt diskutiert unter der Abkürzung ESG (Entvironment, Social, Governance).

  • XBRL & Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen eine Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte in deren (Konzern-)Lageberichten reguliert. Bestandteil dieser Regulierung ist ein einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF) sowie eine Taxonomie, die als Hilfestellung Einsatz finden kann.

  • Prüfen im digitalen Zeitalter

    In unserer schnell digitalisierten Welt sind Revisoren mit neuen Herausforderungen und Chancen konfrontiert. Die fortschreitende Digitalisierung hat nicht nur die Betriebsführung von Unternehmen tiefgreifend verändert, sondern auch die Arbeitsweise der Revisoren revolutioniert.

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