Bonusprogramme im Kartellrechtsvergleich
Kronzeugen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein: Das Instrument der Selbstanzeige leistet einen entscheidenden Beitrag in der Strafverfolgung von Kartellen
Die Hausdurchsuchung hat sich als wirksames Untersuchungsinstrument etabliert
Dr. Dr. Fabian Teichmann, Nadia Fiechter
Die Aufdeckung von langjährigen, länderübergreifenden Kartellen und deren negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft zieht immer wieder die öffentliche und mediale Aufmerksamkeit auf sich. Das Instrument der Selbstanzeige fungiert für die Wettbewerbsbehörden als wesentlicher Bestandteil in der Verfolgung und Untersuchung von Kartellen. Die in der Schweiz als auch im Fürstentum Liechtenstein (Liechtenstein) anwendbaren Kartellrechtsregulierungen sehen für kooperierende Unternehmen ein Bonusprogramm vor und locken mit einer potenziellen Immunität vor Geldbußen, welche in den letzten Jahren zunehmend in Millionenhöhe ausgesprochen wurden.
Die souveränitätsbedingte Mehrspurigkeit der Rechtsdurchsetzung veranlasst Unternehmen mit grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit, sich mit den unterschiedlichen Regelungsmechanismen und deren Potenzialen und Optionen auseinanderzusetzen. Solch ein Aufwand ist nicht zu unterschätzen, könnte jedoch insbesondere im Kartellrecht lohnenswert sein.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2021, Seite 32 bis 37) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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