Bußgelder nach der DSGVO
Das neue DSGVO-Bußgeldmodell der Datenschutzkonferenz (DSK)
Welche Änderungen bringt das neue Bußgeldmodell für Unternehmen?
Tim Wybitul, Mehmet Celik
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat kürzlich ihr Konzept zur Bußgeldbemessung in Verfahren gegen Unternehmen (Bußgeldmodell) veröffentlicht. Das Konzept bringt vor allem für große Unternehmen hohe Risiken mit sich und stellt die Bemessung von DSGVO-Bußgeldern in Deutschland künftig auf eine völlig neue Grundlage. Der vorliegende Beitrag beschreibt Hintergründe, Einzelheiten und Auswirkungen des neuen Bußgeldmodells. Zudem fasst er die wesentlichen Handlungsempfehlungen zur Verteidigung von Unternehmen gegen DSGVO-Bußgelder zusammen.
Art. 83 DSGVO gibt den rechtlichen Rahmen für die Verhängung von DSGVO-Bußgeldern vor. Die Vorschrift regelt Sanktionen für Verstöße gegen Pflichten, die datenschutzrechtlich Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern nach der DSGVO obliegen. Weitgehend jeder Verstoß gegen die Handlungsvorgaben der DSGVO ist nach Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO bußgeldbewehrt. Fehler bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes können daher erhebliche Bußgeldrisiken nach sich ziehen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2020, Seite 22 bis 27 wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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