KI-Compliance-Managementsystem
First Steps für Angemessenheit und Wirksamkeit eines KI-Compliance-Managementsystems
Enthaftung für Leitung (Vorstand, Geschäftsführer, Officers), Aufsichtsgremium und sonstige Führungskräfte
Prof. Dr. Josef Scherer
Bei KI geht es lediglich um eine neue Technologie, wie auch schon bei Webstühlen, Dampfmaschinen, Computer, Internet und Co. Egal, welche Technologie zu erfinden, bewerten, regulieren und zu steuern ist, die Basis dafür ist Technik-Governance, auf Basis von Compliance-, Risiko- und neuerdings auch Nachhaltigkeitsmanagement. Zunächst sind ein allgemeines Verständnis bezüglich der technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und verhaltensökonomischen Implikationen der KI sowie eine entsprechende Kultur (Tone from the Top), Kompetenzen und Bewusstsein durch Schulungen und sonstige Kommunikations- und Achtsamkeits-Kampagnen zu schaffen.
Geschäftsleitung und sonstige Verantwortliche müssen parallel dazu primär die jeweiligen von ihnen betreuten (Prozess-)Themenfelder/Bereiche an aktuellen Anforderungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie dem "Anerkannten Stand von Wissenschaft und Praxis" beziehungsweise Stand der Technik (Hard Law) ausrichten. Auf der regulatorischen Seite ist Kenntnis der zwingenden Anforderungen aus diversen Quellen und Erfüllung durch angemessene Maßnahmen Pflicht.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2024, Seite 31 bis 37) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.
Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
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