Korruption im Gesundheitswesen


Berechnungsansatz zum verhinderten Schaden nach dem Hellfeld-Ereignis
Gesetzliche Krankenversicherung: Beleuchtung des durch kriminelle Handlungen verursachten Schadens im Dunkelfeld




Dr. Christoph Schmidt

Nach Berechnungen des European Healthcare Fraud and Corruption Network (EHFCN) gehen in Deutschland jährlich mehr als 13 Milliarden Euro durch Korruption im Gesundheitswesen verloren. Unabhängig davon bezifferte der bayerische Innenminister Joachim Hermann in einem Interview vom 27. März 2018 den geschätzten Schaden durch Korruption im Gesundheitswesen auf bundesweit 14 Milliarden Euro pro Jahr. Die Erscheinungsformen von Betrug im Gesundheitswesen, etwa durch Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten oder Pflegedienstleister, seien vielfältig. Gemäß §§ 197a SGB V, 47a SGB XI sind die Krankenkassen und der GKV Spitzenverband verpflichtet, Stellen einzurichten, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen haben, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen Krankenkasse oder des jeweiligen Verbandes hindeuten.

Der Vorstand der Krankenkassen hat nach § 197a SGB V Abs. 5 dabei auch über den verhinderten Schaden gegenüber dem Verwaltungsrat in Abstand von zwei Jahren zu berichten. Vorliegender Artikel zeigt Ersterkenntnisse zum verhinderten Schaden nach dem Hellfeld-Ereignis auf, die auf einer Expertenumfrage bei Leitern für Fehlverhaltensbekämpfung basieren. In einem zweiten Schritt liefert der Artikel einen Einblick in ein mögliches Berechnungsmodell für die Ermittlung des verhinderten Schadens.

Nach § 197a SGB V ist die Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eine wesentliche Aufgabe und Organisationspflicht der Kranken- und Pflegekassen. Mit der letzten Gesetzesänderung dieser Norm des Sozialgesetzbuches (SGB), die vom Bundestag am 13. April 2016 verabschiedet wurde, ging eine Erweiterung des § 197a SGB V und § 81a SGB V einher. Zu der bereits bestehenden Berichtspflicht wurden mit dieser Neuregelung die Begriffe verhinderter und entstandener Schaden neu aufgenommen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2021, Seite 273 bis 277) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Arbeitsschutz als Sorgfaltspflicht in Deutschland

    Am 15. März 2024 hat der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) den Weg bereitet. Es werden Sorgfaltspflichten auf bestimmte Unternehmen übertragen, um die Verantwortung einer nachhaltigen Entwicklung entlang der Chain of Activities zu stärken. Neben ökologischen Aspekten richtet sich der Fokus nunmehr auch auf die soziale Dimension - das Ziel, Menschenrechte zu beachten.

  • Transparenz börsennotierter Unternehmen

    Mit dem Aufstieg in die Riege börsennotierter Unternehmen geht zwangsläufig eine erhöhte Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit einher. Insbesondere, wenn Compliance-Verstöße in den Fokus der medialen Öffentlichkeit geraten und mit öffentlich bekannten Unternehmensvertretern in Verbindung gebracht werden, kann die Reputation des Unternehmens nachhaltig Schaden nehmen.

  • Konzeption der Wertschöpfungsrechnung

    Die Wertschöpfungsrechnung ist ein seit langer Zeit bekanntes Rechenwerk, welches im Laufe der Zeit zu unterschiedlichen Zwecken verwendet wurde. Die wesentliche Besonderheit der Wertschöpfungsrechnung ist die Orientierung an den Stakeholder-Gruppen des Unternehmens, wodurch sie sich als aussagekräftiges Berichtsinstrument für das Corporate-Governance-Reporting anbietet.

  • Ausgangspunkt für Compliance ist die Risikoanalyse

    Compliance ist ein Thema, das häufig mit organisatorischem Aufwand verbunden ist. Positiv betrachtet ergeben sich in dieser Gestaltungsaufgabe aber viele Chancen, Regelkonformität im Unternehmen effektiv sicherzustellen und darüber hinaus auch eigene Akzente und Maßstäbe zu setzen.

  • Compliance-, Risiko- und Führungskultur

    In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist eine starke Compliance-Kultur entscheidend. Compliance-Kultur in Unternehmen ist mehr als Einhaltung von Vorschriften, sie ist Ausdruck ethischer Werte und organisatorischen Selbstverständnisses.

  • Anpassung des LkSG-Maßnahmenkatalogs

    Nach langem hin und her auf politischer Ebene wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (nachfolgend CS3D) am 13. Juni 2024 verabschiedet und trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Für Unternehmen, die bereits vom Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend LkSG) erfasst sind, ist von besonderer Bedeutung, welche Anpassungen am etablierten LkSG-Risikomanagement vorzunehmen sind und welche Tragweite die vorzunehmenden Änderungen entfalten werden.

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  • XBRL & Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD

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    In unserer schnell digitalisierten Welt sind Revisoren mit neuen Herausforderungen und Chancen konfrontiert. Die fortschreitende Digitalisierung hat nicht nur die Betriebsführung von Unternehmen tiefgreifend verändert, sondern auch die Arbeitsweise der Revisoren revolutioniert.

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