Risikomanagement & Schweizer Krankenversicherer


Mit dem Inkrafttreten des KVAG wurden die Krankenversicherer dazu verpflichtet, ihr Risikomanagement zu formalisieren und geeignete Maßnahmen zu implementieren, um auch ihren operationellen Risiken gerecht zu werden
Lessons Learned beim Aufbau eines entscheidungsrelevanten Führungsinstruments



Dr. Cyrill Baumann, Prof. Dr. Stefan Hunziker

Schweizer Krankenversicherer sind seit 2016 gesetzlich dazu verpflichtet, ein Risikomanagement zu implementieren. Es wird als Maßnahme verstanden, die Risiken der Zahlungsunfähigkeit einer Krankenversicherung zu minimieren und dient somit den schützenswerten Versicherteninteressen. Auf Basis einer Fallstudienanalyse der Atupri Gesundheitsversicherung wird in diesem Beitrag aufgezeigt, wie Atupri die gesetzlichen Anforderungen als Chance genutzt hat, Risikomanagement zu einem entscheidungsrelevanten, strategischen Führungsinstrument zu etablieren. Zentrale Lessons Learned, die als Praxisempfehlungen formuliert werden, runden den Beitrag ab.

Seit dem 1. Januar 2016 und mit einer Übergangszeit von zwei Jahren gilt für Schweizer Krankenversicherer das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), welches in Artikel 22 Absatz 1 vorschreibt, dass die Versicherer so organisiert sein müssen, dass sie insbesondere alle wesentlichen Risiken erfassen, begrenzen und überwachen können. Die Pflicht zur Implementierung eines Risikomanagements stellt dabei eine Maßnahme zur Reduktion des Risikos der Zahlungsunfähigkeit einer Krankenversicherung dar und dient damit den schützenswerten Versicherteninteressen. Gleichzeitig soll damit eine risikoorientierte Geschäftstätigkeit sowie ein entsprechendes Bewusstsein der Geschäftsleitung hinsichtlich der Risikopotenziale des Versicherungsunternehmens bewirkt werden. Vor dem Inkrafttreten des KVAG beschränkte sich das Risikomanagement bei Schweizer Krankenversicherer auf die Rechnungslegung sowie auf die Versicherungs-, Kredit- und Marktrisiken (KVG-Solvenztest).


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2021, Seite 114 bis 120) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Arbeitsschutz als Sorgfaltspflicht in Deutschland

    Am 15. März 2024 hat der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) den Weg bereitet. Es werden Sorgfaltspflichten auf bestimmte Unternehmen übertragen, um die Verantwortung einer nachhaltigen Entwicklung entlang der Chain of Activities zu stärken. Neben ökologischen Aspekten richtet sich der Fokus nunmehr auch auf die soziale Dimension - das Ziel, Menschenrechte zu beachten.

  • Transparenz börsennotierter Unternehmen

    Mit dem Aufstieg in die Riege börsennotierter Unternehmen geht zwangsläufig eine erhöhte Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit einher. Insbesondere, wenn Compliance-Verstöße in den Fokus der medialen Öffentlichkeit geraten und mit öffentlich bekannten Unternehmensvertretern in Verbindung gebracht werden, kann die Reputation des Unternehmens nachhaltig Schaden nehmen.

  • Konzeption der Wertschöpfungsrechnung

    Die Wertschöpfungsrechnung ist ein seit langer Zeit bekanntes Rechenwerk, welches im Laufe der Zeit zu unterschiedlichen Zwecken verwendet wurde. Die wesentliche Besonderheit der Wertschöpfungsrechnung ist die Orientierung an den Stakeholder-Gruppen des Unternehmens, wodurch sie sich als aussagekräftiges Berichtsinstrument für das Corporate-Governance-Reporting anbietet.

  • Ausgangspunkt für Compliance ist die Risikoanalyse

    Compliance ist ein Thema, das häufig mit organisatorischem Aufwand verbunden ist. Positiv betrachtet ergeben sich in dieser Gestaltungsaufgabe aber viele Chancen, Regelkonformität im Unternehmen effektiv sicherzustellen und darüber hinaus auch eigene Akzente und Maßstäbe zu setzen.

  • Compliance-, Risiko- und Führungskultur

    In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist eine starke Compliance-Kultur entscheidend. Compliance-Kultur in Unternehmen ist mehr als Einhaltung von Vorschriften, sie ist Ausdruck ethischer Werte und organisatorischen Selbstverständnisses.

  • Anpassung des LkSG-Maßnahmenkatalogs

    Nach langem hin und her auf politischer Ebene wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (nachfolgend CS3D) am 13. Juni 2024 verabschiedet und trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Für Unternehmen, die bereits vom Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend LkSG) erfasst sind, ist von besonderer Bedeutung, welche Anpassungen am etablierten LkSG-Risikomanagement vorzunehmen sind und welche Tragweite die vorzunehmenden Änderungen entfalten werden.

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    Willensstärke wird in Unternehmen im Allgemeinen und in der Compliance im Speziellen kaum thematisiert. Darüber verfügten die Verantwortlichen in mehr als ausreichendem Maße, so die Selbsteinschätzung. Dennoch treten in der Realität immer wieder Situationen auf, in denen nicht Willensstärke, sondern Willensschwäche die Entscheidung des Einzelnen beeinflusst, ja prägt.

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    In unserer schnell digitalisierten Welt sind Revisoren mit neuen Herausforderungen und Chancen konfrontiert. Die fortschreitende Digitalisierung hat nicht nur die Betriebsführung von Unternehmen tiefgreifend verändert, sondern auch die Arbeitsweise der Revisoren revolutioniert.

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