Kartellbehördliche Ermittlungen dulden
Kartellrechtliche Durchsuchungen durch die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt
Aktuelle rechtliche Entwicklungen bei Dawn Raids
Von Peter Giese
Kartellrechtliche Durchsuchungen sind nach wie vor die bevorzugte Ermittlungsmaßnahme der Europäischen Kommission und der nationalen Kartellbehörden. Nicht zuletzt wegen der besonderen Bedeutung von sogenannten Dawn Raids, also unangekündigten Durchsuchungen, hat das Europäische Parlament jüngst eine Vereinheitlichung der Verfolgungsmaßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten angestoßen. Im Dezember 2018 wurde die sogenannte ECN-Plus Richtlinie verabschiedet, die unter anderem die Ermittlungsbefugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden stärken soll.
Die Kartellbehörden unterscheiden in ihrer Verfolgungsintensität grundsätzlich nicht zwischen Großkonzern und Hidden Champion. Jedes Unternehmen, das gegen das Kartellrecht verstößt, kann grundsätzlich Ziel einer Durchsuchung der Kartellbehörden sein, unabhängig von der Unternehmensgröße oder des Wirtschaftssektors. Im Folgenden sollen die wichtigsten Fragestellungen im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Durchsuchungen am Beispiel des regelmäßigen Ablaufs einer kartellrechtlichen Durchsuchung skizziert werden. Dabei werden auch die jüngsten (höchst-)richterlichen Entwicklungen berücksichtigt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2019, Seite 122 bis 127) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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