ARUG II wirft seine Schatten voraus
Die Novelle des Deutschen Corporate Governance Kodex
Handlungsbedarf für börsennotierte Gesellschaften
Dr. Moritz Maier, Dr. Thomas Richter
Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist seit 2002 Bestandteil der deutschen Börsenlandschaft. Als Soft Law soll er börsennotierten Gesellschaften national und international anerkannte Standards als Best Practices an die Hand geben. Die verantwortliche Regierungskommission hat sich auf die Fahnen geschrieben, den Kodex grundlegend zu straffen und zu modernisieren. Nach einem intensiv geführten Konsultationsverfahren liegt nun ein finaler Entwurf auf dem Tisch (DCGK 2019). Auf welche wesentlichen Änderungen müssen sich börsennotierte Gesellschaften einstellen?
Im Juni 2017 kündigte die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eine grundlegende Überarbeitung des DCGK an. Der Kodex war als Bezugspunkt der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zwar zu einem vertrauten Begleiter der Unternehmen auf dem Feld der Corporate Compliance
geworden, drohte aber, angesichts der gestiegenen Erwartungen internationaler Investoren und einflussreicher Stimmrechtsberater, an Relevanz zu verlieren. Daneben hatten die von Jahr zu Jahr vorgenommenen Anpassungen und Aktualisierungen den Kodex zu einer immer komplizierteren Lektüre mit schwer durchschaubarer Struktur gemacht.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2019, Seite 276 bis 281) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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