Compliance-relevante Sachverhalte berichten
Der größte Lump im ganzen Land … das ist und bleibt der Denunziant!?
Ist die Meldung an die Compliance eine Denunziation?
Von Thomas Schneider
Der oben erwähnte Satz wird gerne zitiert. Aber hat dieser seine Berechtigung? Insbesondere bei einer Ansprache der Compliance? Oder kann bei einer Meldung relevanter Sachverhalte eine Denunziation – bzw. der Vorwurf, dass es sich um eine Denunziation handelt – ausgeschlossen werden?
Die Möglichkeiten Compliance-relevante Tatbestände zu melden, haben sich in den meisten Unternehmen deutlich verbessert. Die Compliance-Verantwortlichen zeigen eine stärkere, persönliche Präsenz, geben der Aufgabe ein Gesicht und stehen für vertrauliche Gespräche zur Verfügung. Eine anonyme Hotline, ein Whistleblower-System, sind für die meisten Unternehmen Standard. Hinweise auf die Möglichkeiten einer Kontaktaufnahme finden sich in Internet und Intranet, Schulungen weisen auf vielfältige Angebote hin. Bei der Frage, was gemeldet werden soll, ist die Antwort schnell zur Hand. Im Zweifelsfall alles, durchaus vergleichbar mit einem Anruf bei Polizei oder Feuerwehr seien zehn Meldungen zu viel besser als eine zu wenig. Technisch gesehen wird damit den Mitarbeitern eine "Autobahn" gebaut, um Compliance-relevante Sachverhalte zu berichten.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2016, Seite 167 bis 170) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
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