Whistleblowing: EU-Änderungsvorschläge
Die Änderungsvorschläge zum Richtlinienentwurf der EU-Kommission zum Schutz von Hinweisgebern - Ein (weiterer) Schritt in die richtige Richtung?
Intendierter Gleichlauf zwischen internem und externem Whistleblowing
David Johnson
Nach erstmaliger Veröffentlichung am 23. April 2018 wurde der Richtlinienentwurf der EU-Kommission zum Schutz von hinweisgebenden Personen jüngst durch zahlreiche Änderungsvorschläge inhaltlich signifikant modifiziert. Eine grundlegende Analyse wesentlicher materiell-rechtlicher Aspekte des originären Richtlinienentwurfs erfolgte bereits in der vorherigen Ausgabe der ZRFC. Inhaltlich hierauf aufbauend wird daher nachfolgend summarisch untersucht, ob und gegebenenfalls inwieweit sich nunmehr ausgewählte Änderungsvorschläge bei gesamthafter Betrachtung insoweit als ein (weiterer) Schritt in die richtige Richtung qualifizieren.
Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission zum Schutz von Whistleblowern (nachfolgend abgekürzt: RL-Entwurf) kodifiziert für juristische Personen im privaten und öffentlichen Sektor einerseits eine originäre Rechtspflicht zur Implementierung von Meldekanälen sowie intendiert andererseits einen umfassenden Schutz zugunsten hinweisgebender Arbeitnehmer vor etwaigen arbeitsrechtlichen Sanktionen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2019, Seite 82 bis 87) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.
Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift
Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [20 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [45 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [40 KB]
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>