REACH und CWÜ
Das europäische Chemikalienrecht
Probleme und Lösungen zum Thema der Rechtssicherheit
Von Gesine Rempp und Prof. Dr. Volkmar Vill
Chemikalien sind als Gegenstand des Handels und der industriellen Produktion von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die in gesetzlichen Regelungen verwendeten Stoffidentifikatoren sind allerdings nicht einheitlich und zudem oft fehlerhaft. Das kann zu Haftungsrisiken für den Anwender führen. Diese Problematik wird hier anhand von Beispielen aus REACH (1907/2006/EU) und dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) erläutert. Lösungsansätze dazu werden gegeben und verglichen.
Da alle chemischen Stoffe eine Ambivalenz von potenziellem Schaden und Nutzen in Abhängigkeit von der Menge und dem Anwendungsgebiet aufweisen, zielt die staatliche Regulierung auf eine Minimierung der Gefahren durch Chemikalien ab. Um das sinnvolle Maß einer Regulierung eines Stoffes seinem Gefährdungspotenzial anzupassen, muss eine Bewertung und Einstufung seiner gefährlichen Eigenschaften, also eine Risikoanalyse, vollzogen werden. Für diese Risikoanalyse müssen die entsprechenden Daten vorliegen. Auf diesem Grundsatz basiert die aktuelle europäische Chemikalienverordnung REACH (1907/2006/EU). Das Akronym REACH steht dabei für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2016, Seite 252 bis 258) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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