Korruption kein Kavaliersdelikt


Melden kontra Schweigen: Was Entscheidungen von Korruptionsmitwissern beeinflusst
Trotz Ungewissheit über die genauen Wirkungsmechanismen: Eine Antikorruptionsstrategie sollte stets sämtliche bekannten Faktoren adressieren



Dr. Felix Schön

Schwer zugängliche Informationen verfügbar zu machen ist zugleich die wesentliche Schwierigkeit und Kernaufgabe aller gegen Korruption engagierten Stellen. Mitwisser könnten Zugang zu den benötigten Informationen bieten, schweigen jedoch zumeist aus unbekannten Gründen. Kernanliegen des Beitrags ist es, Ergebnisse einer ersten, systematischen Erfassung von Melde- und Schweigegründen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und damit Impulse für künftige Antikorruptionsmaßnahmen zu bieten.

Antikorruption ist schwierig aber nötig Korruption ist ein ernstes Thema. Ernst sind einerseits Korruptionsfolgen für Staat und Gesellschaft. Allein die materiellen Schäden erreichen nach Schätzungen jährlich Milliardenhöhe. Hinzu kommen immaterielle Schäden, die sich in Politikverdrossenheit, Wut auf gesellschaftlichen Eliten zugerechnete Personen bis hin zum völligen Vertrauensverlust in den Staat und öffentliche Institutionen äußern. Ernst sind andererseits die Konsequenzen für Unternehmen und deren Leitungsgremien, wenn sie unter Verdacht geraten, Korruption nicht entschieden genug entgegenzutreten.

Berichte über negative Korruptionsfolgen, weltweit schärfere Regularien und nicht zuletzt Marktwertverluste, in denen sich Reaktionen risikoaverser Investoren auf Negativschlagzeilen materialisieren, offenbaren die Nachteile von Korruptionshandeln. Allmählich setzt sich auch in der Privatwirtschaft die Überzeugung durch, dass Korruption kein Kavaliersdelikt ist, sondern ernsthafte Risiken birgt. Entsprechend werden zunehmend drastische Maßnahmen gegen Korruption akzeptiert und eingefordert.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2018, Seite 71 bis 78) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Arbeitsschutz als Sorgfaltspflicht in Deutschland

    Am 15. März 2024 hat der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) den Weg bereitet. Es werden Sorgfaltspflichten auf bestimmte Unternehmen übertragen, um die Verantwortung einer nachhaltigen Entwicklung entlang der Chain of Activities zu stärken. Neben ökologischen Aspekten richtet sich der Fokus nunmehr auch auf die soziale Dimension - das Ziel, Menschenrechte zu beachten.

  • Transparenz börsennotierter Unternehmen

    Mit dem Aufstieg in die Riege börsennotierter Unternehmen geht zwangsläufig eine erhöhte Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit einher. Insbesondere, wenn Compliance-Verstöße in den Fokus der medialen Öffentlichkeit geraten und mit öffentlich bekannten Unternehmensvertretern in Verbindung gebracht werden, kann die Reputation des Unternehmens nachhaltig Schaden nehmen.

  • Konzeption der Wertschöpfungsrechnung

    Die Wertschöpfungsrechnung ist ein seit langer Zeit bekanntes Rechenwerk, welches im Laufe der Zeit zu unterschiedlichen Zwecken verwendet wurde. Die wesentliche Besonderheit der Wertschöpfungsrechnung ist die Orientierung an den Stakeholder-Gruppen des Unternehmens, wodurch sie sich als aussagekräftiges Berichtsinstrument für das Corporate-Governance-Reporting anbietet.

  • Ausgangspunkt für Compliance ist die Risikoanalyse

    Compliance ist ein Thema, das häufig mit organisatorischem Aufwand verbunden ist. Positiv betrachtet ergeben sich in dieser Gestaltungsaufgabe aber viele Chancen, Regelkonformität im Unternehmen effektiv sicherzustellen und darüber hinaus auch eigene Akzente und Maßstäbe zu setzen.

  • Compliance-, Risiko- und Führungskultur

    In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist eine starke Compliance-Kultur entscheidend. Compliance-Kultur in Unternehmen ist mehr als Einhaltung von Vorschriften, sie ist Ausdruck ethischer Werte und organisatorischen Selbstverständnisses.

  • Anpassung des LkSG-Maßnahmenkatalogs

    Nach langem hin und her auf politischer Ebene wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (nachfolgend CS3D) am 13. Juni 2024 verabschiedet und trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Für Unternehmen, die bereits vom Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend LkSG) erfasst sind, ist von besonderer Bedeutung, welche Anpassungen am etablierten LkSG-Risikomanagement vorzunehmen sind und welche Tragweite die vorzunehmenden Änderungen entfalten werden.

  • Willenskraft kein Thema für Compliance-Officer

    Willensstärke wird in Unternehmen im Allgemeinen und in der Compliance im Speziellen kaum thematisiert. Darüber verfügten die Verantwortlichen in mehr als ausreichendem Maße, so die Selbsteinschätzung. Dennoch treten in der Realität immer wieder Situationen auf, in denen nicht Willensstärke, sondern Willensschwäche die Entscheidung des Einzelnen beeinflusst, ja prägt.

  • Compliance & ESG: Treiber & Getriebene

    In den Anfangstagen war die Übernahme von sozialer Verantwortung - besprochen unter der Abkürzung CSR (Corporate Social Responsibility) - Ausdruck von freiwilligen Bemühungen. Nach Verabschiedung des Green Deals ist die Europäische Union Vorreiter für die Verpflichtung zu Nachhaltigkeit geworden - jetzt diskutiert unter der Abkürzung ESG (Entvironment, Social, Governance).

  • XBRL & Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen eine Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte in deren (Konzern-)Lageberichten reguliert. Bestandteil dieser Regulierung ist ein einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF) sowie eine Taxonomie, die als Hilfestellung Einsatz finden kann.

  • Prüfen im digitalen Zeitalter

    In unserer schnell digitalisierten Welt sind Revisoren mit neuen Herausforderungen und Chancen konfrontiert. Die fortschreitende Digitalisierung hat nicht nur die Betriebsführung von Unternehmen tiefgreifend verändert, sondern auch die Arbeitsweise der Revisoren revolutioniert.

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