Mit Unternehmenshaftung Lücken schließen
Pro: Gesetzesvorschlag zum Unternehmensstrafrecht aus NRW - Endlich eine Unternehmensstrafbarkeit?
Modernes Unternehmensstrafrecht sorgt für bessere Wettbewerbsbedingungen - Einsatz von Sanktionen hätte einen abschreckenden Effekt
Von Dr. Wolfgang Hetzer
(03.03.14) - Manche Unternehmen und Finanzinstitute sind in jüngerer Zeit nicht nur in Deutschland wegen ihres Verhaltens im Wettbewerb unter den Bedingungen der Finanzkrise in den Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit und Kritik geraten. Die Justiz geht mittlerweile gegen einzelne Bedienstete und Vorstände entschlossen vor und leitet vereinzelt Verfahren auch gegen die jeweiligen juristischen Personen nach Maßgabe des Ordnungswidrigkeitenrechts ein. Im Rahmen von außergerichtlichen Einigungen und in Kartellverfahren sind europaweit mittlerweile finanzielle Sanktionen verhängt worden, die alle bisherigen historischen Vergleiche sprengen.
Insbesondere in Deutschland stellt sich die Frage, ob das geltende Strafrecht auf die damit verbundenen Herausforderungen hinreichend vorbereitet ist oder ob im Hinblick auf die Sanktionsfähigkeit juristischer Personen Reformbedarf besteht. Der Beitrag liefert einen Überblick über die aktuelle Diskussionslage.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2014, Seite 18 bis 25) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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