Transfers von Daten in die USA
GRC-Report: EU-U.S. Privacy Shield
Ein Datenschutzschild als Nachfolger von Safe Harbor?
Von Silvia C. Bauer
(04.05.16) - Nachdem der EuGH im Oktober 2015 die bis dahin gültige Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für ungültig erklärt hat und damit diese Rechtsgrundlage für den Transfer von Daten aus Europa in die USA wegfiel, wurden fieberhaft neue Lösungen gesucht. Am 1. Februar 2016 kündigte die EU-Kommission den Nachfolger von Safe Harbor, das EU-U.S. Privacy Shield, an und benannte erste Eckpunkte des Datenschutzschildes. Datenschützer reagierten allerdings eher verhalten und haben der Kommission eine Frist zur Vorlage belastbarer Dokumente bis Ende Februar 2016 gesetzt. Inzwischen liegt der Text vor; doch auch hier wird umgehend Kritik laut.
Seit Oktober 2015 ist aufgrund der Entscheidung des EuGH zum Safe-Harbor-Programm der Transfer von Daten in die USA allein auf Grundlage von Safe Harbor unzulässig. Der EuGH bemängelte seinerzeit unter anderem, dass amerikanische Behörden unkontrolliert Zugriff auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern erhalten könnten, ohne dass dagegen eine wirksame Rechtsschutzmöglichkeit bestünde. Im Anschluss an das Urteil wurde die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Transfers von Daten in die USA sogar insgesamt in Frage gestellt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2016, Seite 92 bis 93) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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