CompliancePrävention belohnen
Einfache Ergänzungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes genügen – ein neues "Verbandssanktionenrecht" ist kontraproduktiv
Ernsthafte Compliance soll nach DICO mindestens Sanktionen mildern, wenn nicht sogar ausschließen
Von Dr. Christian Schefold
(19.12.14) - Derzeit vergeht kaum eine Fachveranstaltung für Unternehmensjuristen und Compliance-Spezialisten ohne den "Stargast" Klaus Kutschaty, dem Justizminister von NRW, der sein persönliches politisches Ziel eines Verbandsstrafrechts gegen unterschiedliche Herausforderer mit großem Engagement zu verteidigen weiß. Jetzt gibt es Alternativvorschläge – unter anderem das Compliance-Anreiz-Gesetz (CompAG) des Deutschen Instituts für Compliance (DICO), einem zentralen Forum führender Compliance-Praktiker zur konsequenten und praxisbezogenen Förderung und Weiterentwicklung von Compliance in Deutschland.
Die Bedenken gegen ein Verbandsstrafrecht sind vielfältig, und es bleibt nach wie vor zweifelhaft, ob das ehrgeizige Vorhaben des Justizministeriums NRW letztendlich in Berlin überhaupt Gehör findet. Aufgrund der derzeitigen Regierungsverhältnisse in Berlin lohnt sich ein Blick in den Koalitionsvertrag vom November 2013. Da heißt es unter anderem im Abschnitt "Kriminalität in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam bekämpfen".
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2014, Seite 276 bis 281) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
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