Compliance in deutschen Unternehmen
Compliance-Systeme & unternehmerische Eigenverantwortung
Kritische Anmerkungen zur Forderung der Einführung gesetzlicher Vorgaben für Compliance-Systeme
Von Maximilian Lück
(25.02.15) - Der Begriff Compliance wird für gewöhnlich mit der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien umschrieben. Eine gesetzliche Definition von Compliance, die konkrete Vorgaben für die Ausgestaltung entsprechender Compliance-Systeme beinhaltet, besteht jedoch bislang nicht. Sie wäre auch nicht sinnvoll. Denn sie würde vernachlässigen, dass die Unternehmen in der Pflicht stehen, eigenverantwortlich individuelle, maßgeschneiderte Compliance-Systeme zu entwickeln. Nur solche können unternehmensspezifische Umstände berücksichtigen, flexibel an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden und eine effektive Kontrolle garantieren. Die Wirksamkeit aktuell bestehender Compliance-Systeme zeigt eindrucksvoll, dass kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.
Compliance stellt nach wie vor eines der Topthemen in deutschen Unternehmen dar. Um unternehmensbezogene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von Organmitgliedern, Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern zu verhindern, haben Unternehmen in den letzten Jahren verstärkt Compliance-Systeme eingerichtet.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2015, Seite 18 bis 22) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
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