Compliance und Marktmissbrauch
Skepsis bei Überarbeitung der Marktmissbrauchsregeln: Maximalharmonisierung, Erweiterung des Anwendungsbereichs und materielle Änderungen wecken Zweifel an Praktikabilität und Angemessenheit
Kompetenz der EU-Kommission für Vereinheitlichung des Sanktionsrahmens fraglich
Von Jan Bremer, Claudia Royé und Gerrit Fey
(26.10.12) - Die Europäische Kommission will die aus dem Jahr 2003 stammende Marktmissbrauchsrichtlinie grundlegend überarbeiten. Die im Oktober letzten Jahres vorgelegten Legislativvorschläge sehen eine Maximalharmonisierung, die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Marktmissbrauchsvorschriften sowie eine Reihe von Änderungen an den Detailvorschriften vor. Daneben sind stärkere und einheitlichere Sanktionen für Rechtsverstöße geplant.
Seitens der Praxis werden damit verbundene Rechtsunsicherheiten befürchtet. Einige Mitgliedsstaaten sehen zudem den Subsidiaritätsgrundsatz verletzt. Der Aufsatz beleuchtet einige Kernelemente der geplanten Änderungen, die auch Auswirkungen auf die Compliance von Unternehmen haben werden, wenn sie in dieser Form in Kraft treten.
Dieser Beitrag stellt die Anforderungen und den Anwendungsbereich des neuen GwG speziell für den Nichtfinanzsektor vor.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2012, Seite 221 bis 225) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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