Produkt-Compliance in der Schweiz
Anforderungen an die Produktsicherheit, dargestellt am Schweizer Produktesicherheitsgesetz
Revision des Produktsicherheitsrechts verlangt verschärfte Anforderungen an Inverkehrbringer
Von Hans-Joachim Hess
(27.02.15) - Unsichere Produkte können sowohl für den Hausgebrauch als auch am Arbeitsplatz zu schwerwiegenden Unfällen mit weitreichenden Folgen führen. So wurden allein im Jahr 2013 in der Europäischen Union über 2364 Produkte gemeldet, die Leib und Leben der Anwenderinnen und Anwender zu gefährden drohten. Dabei wurden nicht nur Kleider mit Formaldehyd beanstandet, Adapter ohne Schutzleiter, explodierende Kaffeemaschinen, Eyeliner mit erhöhtem Bleigehalt, silberchloridhaltige Cremes, mangelhafte Lichterketten und Discoleuchten, sondern auch Druckgießmaschinen, Ackerschlepper, Gabelstapler und Hydraulikbagger.
Die Gründe für die zunehmenden Unfälle liegen nicht nur in der fahrlässigen Handhabung und dem Missbrauch von Produkten, sondern häufig in der unzureichenden Konstruktion oder Instruktion des Produktes durch den Hersteller. Das Ergebnis sind sehr kostspielige Rückrufaktionen im ganzen Land. Weil Unternehmen Teile ihrer Produktion immer mehr auslagern – gerade auch in Billiglohnländer – sind sie deshalb einem größeren Sicherheitsrisiko ausgesetzt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2015, Seite 33 bis 43) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
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