Der Protected Disclosures Act (2000)
Der Rechtsrahmen für Whistleblowing in Südafrika
Die geschützte Offenlegung von verwerflichem Verhalten nach dem PDA
Von Dr. Rüdiger Helm
(31.10.13) - In Südafrika finden seit 2001 Rechtsnormen für die Offenlegung von Missständen in Unternehmen oder Einrichtungen durch einzelne Beschäftigte (Whistleblowing) Anwendung, beispielsweise bei rechtswidrigem Verhalten seitens des Arbeitgebers. Beschäftigte, die im Gesetz genannte Tatbestände unter Beachtung der vom Protected Disclosures Act (2000) vorgesehenen Wege aufdecken, genießen Schutz.
Das südafrikanische Arbeitsrecht erfuhr einen umfassenden 1996 eingeleiteten Neustart. Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Politik stimmten dahingehend überein, dass eine Neufassung der dieses Rechtsgebiet umfassenden Bestimmungen besser sei, als eine Reform des überkommenen Rechts. Im Rahmen dieser Rechtssetzung trat im Februar 2001 der 2000 verabschiedete PDA in Kraft. Der PDA will die Absicherung von Beschäftigten im privaten wie öffentlichen Sektor gewährleisten, die Wissen über gesetz- und ordnungswidriges Verhalten von Arbeitgebern oder anderen Beschäftigten enthüllen.
Der PDA untersagt für seinen Regelungsbereich jede Maßregelung, besonders die Kündigung, und sieht Schadensersatzzahlungen für erfahrene Nachteile vor. Die Bestimmung und erste Erfahrungen werden hier dargestellt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2013, Seite 218 bis 223) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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