Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Die Rahmenbedingungen zielen auf Verbesserungen bei der Überprüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde ab



Die Bundesregierung hat die 16. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt (19/23834), mit der sie Gesetzesänderungen vom Juli 2020 in die Verordnung einflicht. In letzteren Novellen sei das deutsche Außenwirtschaftsrecht an die Vorgaben eines neuen unionsrechtlichen Rahmens für die weiterhin allein in mitgliedstaatlicher Verantwortung liegende Investitionsprüfung angepasst worden, erklärt die Bundesregierung. Die Rahmenbedingungen zielen auf Verbesserungen bei der Überprüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde ab, bei der es um eine optimierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und zugleich um zusätzliche Handlungsspielräume für nationale Gesetzgeber geht.

Zugleich kündigt die Bundesregierung eine 17. Verordnung an, bei der die Erweiterung von Fallgruppen mit besonders prüfrelevanten Unternehmen im Fokus stehen soll. Dies erfolge ebenfalls im Zuge der Anpassung der Verordnung an geänderte gesetzliche Vorschriften, heißt es weiter.

Außerdem werden den Angaben zufolge in der vorliegenden Verordnung die 2019 vereinbarten Änderungen des Wassenaar Arrangement für konventionelle Rüstungsgüter in der nationalen Ausfuhrliste berücksichtigt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 20.11.20
Newsletterlauf: 03.02.21


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