Alt-Datenbestand: Auswertung nicht erforderlich


Aktuelle Aufarbeitung des Wirecard-Skandals
Kam es aufgrund der anhaltenden Missstände, die von der Leitungsebene des BMF über Jahre vernachlässigt wurden, auch zu Fehlern bei der Aufarbeitung beim Wirecard-Skandal?



Die Bundesregierung hält eine umfassende Auswertung des alten Datenbestands der Financial Intelligence Unit (FIU) aus der Zeit vor der Überführung in den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums im Zusammenhang mit dem Wirecard Skandal für nicht erforderlich. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/31443) auf eine Kleine Anfrage (19/31201) der FDP. Wie aus der Antwort hervorgeht, wäre eine solche Auswertung technisch auch nicht möglich. Die FIU wurde 2017 vom Bundeskriminalamt (BKA) in den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums (BMF) überführt. Die Übergabe der Datensätze erfolgte der Antwort zufolge in Form strukturierter Daten mittels XML-Dateien.

Eine valide Auswertung der Alt-Datenbestände des BKA sei regelmäßig nicht möglich, da die durch das BKA im XML-Format strukturiert übermittelten Daten wesentliche Informationen wie Sachverhaltsangaben nicht enthalten, schreibt die Bundesregierung. Ein Abgleich von Datenpunkten zum Erkennen von Bezügen zwischen diesen Meldungen und den aktuell im IT-Verfahren "goAML" gespeicherten Verdachtsmeldungen und Informationen, die seit Juni 2017 bei der FIU eingegangen sind, könne nicht automatisiert durchgeführt werden.

Die Bundesregierung schreibt, es sei davon auszugehen, dass alle bis Juni 2017 beim BKA eingegangenen Verdachtsmeldungen auch an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden. Insofern sei eine umfassende Auswertung des alten Datenbestands auch nicht erforderlich.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – die Financial Intelligence Unit (FIU) – wurde im Zuge der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie und der damit verbundenen Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) von dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Bundeskriminalamt (BKA) in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) überführt. Ziel der Verlagerung war es insbesondere, im Einklang mit den Vorgaben der Vierten Geldwäscherichtlinie und den internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) eine Behörde zu schaffen, die Bereits im Vorfeld eines strafrechtlichen Anfangsverdachts Ermittlungen aufnimmt und qualifizierte, eigenständige Analysen zu aktuellen Phänomenen im Bereich Geldwäsche und Terrorfinanzierung durchführt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Markus Herbrand auf Bundestagsdrucksache 19/9822).

Nach Ansicht der Fragestellenden sind der Bundesregierung bei der Überführung der Behörde zahlreiche Fehler unterlaufen, die zu weiten Teilen durch eine sukzessive organisatorische Verlagerung so wie eine rechtzeitige Kompetenzvermittlung hätten vermieden werden können.

Die zahlreichen Mängel bei der Behördenverlagerung haben zu enormen Missständen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland geführt und dazu beigetragen, dass die FIU ihren gesetzlichen Auftrag nicht adäquat erfüllen konnte, sich auf Minimalauslegungen ihres Aufgabenbereichs beschränken musste und letztlich "Arbeitsfehler" einräumen musste (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/16595). Die Fragestellenden vermuten, dass es aufgrund der anhaltenden Missstände, die von der Leitungsebene des BMF über Jahre vernachlässigt wurden, auch zu Fehlern bei der Aufarbeitung beim Wirecard-Skandal kam bzw. kommt und möchten sich hierüber gezielt erkundigen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.07.21
Newsletterlauf: 20.10.21


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