Banken-Sicherheitspuffer stoßen auf Zustimmung


Im deutschen Finanzsystem haben sich Verwundbarkeiten gegenüber negativen wirtschaftlichen Entwicklungen und speziell am Wohnimmobilienmarkt aufgebaut
Angesichts der realen Negativzinsen gebe es enorme Marktkräfte, in anderen Bereichen zu investieren



Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich für verbesserte Möglichkeiten zur Einrichtung eines Betriebsrates aus und lehnt zugleich einen gesetzlichen Zwang zur Schaffung eines solchen Gremiums ab. In der Sitzung beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke, eine dahingehende Petition mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu überweisen, "soweit es um die Verbesserung der Möglichkeit geht, Betriebsräte einzurichten" und das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen". Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD votierten gegen die entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag.

Mit der öffentlichen Petition wird konkret verlangt, in Deutschland ansässige Unternehmen aller Berufssparten zu verpflichten, ab einer Stärke von 15 Arbeitnehmern einen Betriebsrat zu errichten. Zur Begründung führt der Petent an, dass es in Deutschland zwar gesetzliche Vorgaben zur Bildung eines Betriebsrates gebe, "allerdings keine gesetzliche Verpflichtung hierzu".

Der Kapitalpuffer war wegen der Corona-Krise auf 0,0 Prozent gesenkt worden, davor hatte er 0,25 Prozent betragen. Bei der zweiten Maßnahme handelt es sich um einen sogenannten sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite in Höhe von zwei Prozent. Die Banken müssen insgsamt 22 Milliarden Euro zusätzliches Eigenkapital vorhalten. Dieses Kapital sei bei den Banken vorhanden, hieß es von der BaFin. Verknappungen im Markt für Kreditvergabe werden nicht erwartet.

Die BaFin erklärte, angesichts der realen Negativzinsen gebe es enorme Marktkräfte, in anderen Bereichen zu investieren. Angesichts der sich besonders dynamisch entwickelnden Preise und der Kreditvergabe bei Wohnimmobilien wolle man den sich daraus ergebenden Risiken vorbeugend entgegenwirken. Hauptziel der Maßnahme sei, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors vorbeugend zu stärken. Außerdem ermahnte die BaFin Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und andere Kreditgeber, angesichts der aktuellen Entwicklungen am Markt für Wohnimmobilien bei der neuen Kreditvergabe besonders vorsichtig zu sein. Erwartet werde eine umsichtige Bewertung und Kreditvergabepraxis. Eine solide Schuldentragfähigkeit der Kreditnehmer müsse dauerhaft, also auch in Stressphasen, sichergestellt werden. Kreditnehmer sollten jederzeit in der Lage sein, die monatlichen Zahlungen für Zins und Tilgung aufbringen zu können, auch wenn die Zinsen steigen würden.

Von Seiten der Bundesregierung hieß es in der Sitzung, man erwarte keine Einschränkung der Kreditvergabe durch die Maßnahmen. Bei Bedarf könnten die Puffer auch wieder herabgesetzt werden. Mit einem Anstieg der Zinsen durch die Maßnahmen werde nicht gerechnet.

Die SPD-Fraktion erklärte, die Reaktivierung des Kapitalpuffers sei keine große Überraschung. Dass es bei den Banken genug Kapital gebe, um die 22 Milliarden Euro aufzubringen, zeige, dass die Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt richtig seien. Für die Unionsfraktion stellt sich angesichts der Aktivierung von gleich zwei Kapitalpuffern die Frage, ob es eine besondere Risikolage gebe. Eine Lockerung von Standards bei der Kreditvergabe sei nicht zu erkennen. Auch die Preissteigerungen am Immobilienmarkt seien nicht neu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte die Maßnahmen. Kollateralschäden müssten aber vermieden werden, wurde gefordert. Auch die FDP-Fraktion begrüßte die Maßnahmen, stellte aber die Frage, ob die Erhöhungen überzogen sein könnten. Es gebe einen Zinsanstieg, und diese Maßnahmen kämen jetzt hinzu.

Die AfD-Fraktion kritisierte, statt die Geldflut der Europäischen Zentralbank (EZB) zu stoppen, würden jetzt Schmerztabletten ausgegeben. Die Preissteigerungen am Immobilienmarkt seien das Ergebnis der rechtswidrigen Geldflutung durch die EZB. Die Fraktion Die Linke sprach von einer Hausse auf dem Immobilienmarkt. Sie fragte, ob die Instrumente ausreichen würden, um Gefahren für die Finanzstabilität abwenden zu können. Dazu hieß es von der BaFin, man habe weitere Instrumente zur Verfügung, wenn die Puffer nicht ausreichen sollten.

Auf Fragen von Abgeordneten, warum der antizyklische Kapitalpuffer der risikogewichteten Aktiva auf inländische Risikopositionen von 0,25 Prozent vor der Corona-Krise auf 0,75 Prozent verdreifacht worden sei, erklärte die Bundesbank, dies sei als vorsorgliche Maßnahme zu verstehen. Eine Schieflage gebe es nicht. Allerdings habe es schon vor der Corona-Krise Verschiebungen innerhalb der Banken-Kreditportfolios zu schlechteren Risiken gegeben. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.02.22
Newsletterlauf: 11.04.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen