Bekämpfung von Finanzkriminalität


Finanzausschuss für Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz
Bei der Unionsfraktion stößt das Gesetz auf Ablehnung. Gewarnt wurde vor Parallelstrukturen durch verschiedene Behörden



Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat. Die Ampel-Fraktionen hatten noch kurzfristig sechs Änderungsanträge eingebracht, die auf teilweise Zustimmung der Unionsfraktion stießen.

Die Koalition habe die Anhörung vom Januar ausgewertet und versucht, Rückmeldungen aus den Ländern, von den Sicherheitsbehörden und aus den Fraktionen aufzunehmen, hieß es aus der SPD-Fraktion. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass in dieser Woche das parlamentarische Gremium zur Finanzaufsichtsbehörde Financial Intelligence Unit (FIU) eingerichtet werde. Ob der Gesetzentwurf schnell im Bundestag beschlossen werden kann, stellte die SPD-Fraktion in Frage. Es gebe einen Sachzusammenhang zum Vermögensverschleierungsgesetz. Dieses solle die Bundesregierung zeitnah in den Bundestag einbringen.

Bei der Unionsfraktion stößt das Gesetz auf Ablehnung. Gewarnt wurde vor Parallelstrukturen durch verschiedene Behörden. Dieser Umstand erschwere es auch, ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen, wobei die Gefahr bestehe, dass die verschiedenen Behörden sich gegenseitig Mitarbeiter abwerben. Zugestanden wurde, dass die Ampel-Koalition mit ihren kurzfristigen Änderungen einige sinnvolle Vorschläge aufgenommen habe.

Die Fraktion der Grünen wies darauf hin, dass die Ampel-Koalition die Kritik der internationalen Standardsetzerin im Bereich Geldwäsche, der FATF, an Deutschland aufgegriffen habe. Positiv wurde hervorgehoben, dass ein Konsens bestehe über die parlamentarische Kontrolle der Geldwäschebekämpfungsbehörden. Das FIU-Gremium werde auch das künftige Ermittlungszentrum Geldwäsche parlamentarisch kontrollieren.

Auch aus der FDP-Fraktion hieß es, die Koalition orientiere sich mit ihrem Gesetzentwurf an den Empfehlungen der FATF. Künftig werde wie international üblich im Kampf gegen Geldwäsche ein "Follow-the-Money-Ansatz" verfolgt. Es gehe um dicke Fische und Sanktionsbrecher. Gelobt wurde, dass im neuen Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) ein eigenes Aus- und Fortbildungsprogramm aufgenommen wurde.

Die AfD-Fraktion beschwerte sich abermals, dass sie nicht in dem FIU-Gremium vertreten sei. An dem Gesetzentwurf generell bemängelte sie, dass es nicht eine zentrale Behörde gebe, dies auch mit Blick auf die Kompetenzen der Bundesländer.

Die Gruppe Die Linke bemängelte, dass der Gesetzentwurf hinter den Referentenentwurf zurückgefallen sei. Die beteiligten Behörden würden auch künftig getrennt voneinander agieren. Es fehle der politische Wille, Geldwäsche konsequent zu bekämpfen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 09.07.24
Newsletterlauf: 22.08.24


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