US-Steuerreform positiv bewertet


Durch die US-Steuerreform wird die USA in Bezug auf die Unternehmensbesteuerung von einem Hochsteuerland zu einem Land mit einer effektiven Steuerbelastung, die im internationalen Vergleich eher im Mittelfeld liegt
Ziel der US-Tax-Reform ist eine Stärkung des US-amerikanischen Wirtschaftsstandortes und eine Stimulation von Investitionen in den USA



Die Deutsche Bundesregierung bewertet Teile der US- Steuerreform grundsätzlich positiv. In ihrer Antwort (19/2088) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1856) heißt es, grundsätzlich sei festzustellen, dass internationale Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen durch die Einführung robuster Abwehrmaßnahmen in den USA erschwert werden dürften.

„Durch die US-Steuerreform wird die USA in Bezug auf die Unternehmensbesteuerung von einem Hochsteuerland zu einem Land mit einer effektiven Steuerbelastung, die im internationalen Vergleich eher im Mittelfeld liegt“, heißt es in der Antwort weiter. Damit dürfte der Steuerwettbewerb intensiviert werden. Mittelfristig seien aber durch die Reform große Defizite in den öffentlichen Haushalten der USA zu erwarten. Die Bundesregierung hält das deutsche Unternehmensteuerrecht und deutsche Unternehmen für grundsätzlich wettbewerbsfähig.

Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem „Tax Cuts and Jobs Act“ haben die USA mit Inkrafttreten zum 1 Januar 2018 eine der umfangreichsten Steuerreformen seit Jahrzehnten verabschiedet. Neben den reinen US-Unternehmen sind auch Unternehmen mit US-Bezug und Unternehmensgruppen mit Standorten in den USA betroffen. Zusätzlich zu der Senkung des bundesweiten Körperschaftsteuersatzes auf 21 Prozent enthält die US-Tax-Reform Maßnahmen gegen aus Sicht der USA unerwünschte Steuergestaltung. Dazu gehören die Einführung einer Zinsschranke, einer Anti-Hybrid-Regelung, einer ergänzenden Hinzurechnungsbesteuerung („Global intangible low-taxed income“ – GILTI) sowie mit der „Base Erosion and Anti-Abuse Tax“ (BEAT) eine weitere Regelung zur Vermeidung von unerwünschter Reduzierung des US-Steuereinkommens.

Außerdem wurde mit der so genannten „Foreign-derived intangible income“ (FDII)-Regelung eine Begünstigung von durch US-Personen als Überrendite erzielten ausländischen Einkünfte eingeführt und die Möglichkeit zu Sofortabschreibung bestimmter Investitionen eingeführt. US-Unternehmen müssen zudem bisher unversteuerte im Ausland „geparkte“ Gewinne einmalig in den USA versteuern (sogenannte „Toll Tax“). Das allerdings zu steuergünstigen Konditionen inklusive einer Stundungsoption über acht.

Ziel der US-Tax-Reform ist eine Stärkung des US-amerikanischen Wirtschaftsstandortes und eine Stimulation von Investitionen in den USA. Gleichzeitig werden robuste Anti-Missbrauchsregeln eingeführt, um gegen Steuervermeidung zulasten des US-Fiskus vorzugehen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.05.18
Newsletterlauf: 27.06.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen